Mehr Platz für blühende Fantasie

Das Engagement von Roswitha Chéret und Georg Dhom in allen Ehren, aber der Hauptausschuss des Stadtrats hat richtig entschieden, den Rosengarten nicht unter Denkmalschutz zu stellen. Wozu denn auch? Mehr als ein gewisses Prestige würde er durch diesen Status nicht gewinnen.

Stattdessen aber an Attraktivität verlieren. Schließlich lebt ein solcher Park von seiner Vielfalt und Wandelbarkeit, von der Natur, die wächst, wuchert und gedeiht. Durch eine Anerkennung des Denkmalschutzes entstehen zusätzliche, aber nicht notwendige Kosten für die Parkleitung. Bauliche Vorschriften müssen eingehalten werden, sinnvolle Veränderungen wie der Aufbau eines ökologischen Rosengartens oder der Ausbau barrierefreier Wege gleichermaßen erst einmal hinten anstehen. Vielmehr ist bei der Gestaltung der Anlage eine blühende Fantasie gefragt. Auch in seinem 100-jährigen Jubiläum muss der Zweibrücker Rosengarten zeitgemäß bleiben und den Gästen Lust machen, bei jedem Besuch etwas Neues zu entdecken. Was nützt dem Rosengarten der Denkmalschutz , wenn er jeglichen Raum für Veränderungen schon im Keim erstickt.

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