Megamöbelmarkt: Bebauungsplanverfahren vor dem Start

Zweibrücken · Für Frühjahr 2017 rechnet die Solinger Investorenfirma "Kleinpoppen-Projekte" mit dem Beginn eines Bebauungsplanverfahrens für den angedachten Möbelmarkt auf der Truppacher Höhe. Details zu dem Vorhaben will ein Sprecher aktuell nicht nennen, um keine Spekulationen auszulösen.

Planer André Kleinpoppen hatte zuletzt vor, einen Möbelmarkt mit 45 000 Quadratmetern auf dem Gelände zu errichten, das die A 8 von den Style Outlets trennt. Dass diese Verkaufsfläche angesichts der regionalen Konkurrenz wie Möbel Martin überdimensioniert ist, hatte Hans-Jürgen Seimetz, Präsident der zuständigen Aufsichtsbehörde SGD schon im April 2016 gegenüber dem Pfälzischen Merkur gemutmaßt.

Firmenchef André Kleinpoppen plant außer in Zweibrücken ein gleich gelagertes Möbelhaus in Bingen mit ebenfalls 45 000 Quadratmetern Verkaufsfläche. Dieses hatte die SGD im Rahmen eines raumordnerischen Zielabweichungsverfahrens auf 22 000 Quadratmeter zurechtgestutzt. Damit er nicht in Zweibrücken ähnliche Probleme bekommt, hatte Kleinpoppen im Rahmen eines Besuchs dort mit Innenstaatssekretär Randolf Stich gesprochen. Das Innenministerium ist der SGD Süd überstellt.

Laut Auskunft eines Ministeriumssprechers vom November habe der zweite, und für Raumordnungsfragen zuständige, Innenstaatssekretär Günter Kern das Thema dann übernommen. Fazit damals: Kleinpoppen müsse aus dem Fall Bingen für seine weiteren Planungen Schlüsse ziehen. Ein Raumordnungsverfahren beginne erst, wenn Unterlagen oder ein Antrag vorlägen.

Derweil hat auch das Verwaltungsgericht Mainz die Größe des für Bingen geplanten Kleinpoppen-Möbelmarktes auf 22 000 Quadratmeter gekappt und damit die SGD-Entscheidung bestätigt. Geklagt hatte die Stadt Bingen, die gegen das Urteil noch Berufung beim OVG (Oberverwaltungsgericht) in Koblenz einlegen könnte.

kleinpoppen-projekte.de

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