Corona in der Südwestpfalz Kreis- und Stadtverwaltung bleiben bei Maskenpflicht

Südwestpfalz · Aus Zweibrücken wurden aktuell vier weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Corona gemeldet.

 Die Maskenpflicht gilt in den Verwaltungsgebäuden von Stadt und Landkreis weiterhin.

Die Maskenpflicht gilt in den Verwaltungsgebäuden von Stadt und Landkreis weiterhin.

Foto: dpa/Stefan Sauer

Ab Sonntag fallen in Rheinland-Pfalz die allermeisten bislang verpflichtenden Corona-Regeln weg. Grundsätzlich entfällt die Maskenpflicht nun auch in öffentlichen Innenräumen, in den Schulen und auch im Handel. Wo vom Hausrecht Gebrauch gemacht wird, kann sie weiter gelten. Das trifft auch auf die Stadtverwaltung in Zweibrücken sowie die städtischen Kitas und die Gebäude der Kreisverwaltung zu. Landrätin Susanne Ganster: „Auf höchstem Niveau dynamisch steigende Inzidenzen geben uns Anlass, zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie unserer Mitarbeitenden, die Maskenpflicht in den Verwaltungsgebäuden der Kreisverwaltung beizubehalten.“ Die Maskenpflicht als eine der so genannten Basis-Schutzmaßnahmen gilt weiterhin in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und im ÖPNV.

Um Arbeitsabläufe aufrecht zu erhalten, macht die angepasste 33. Corona-Bekämpfungsverordnung es Personen mit einer Corona-Infektionen ohne Symptome durch eine Arbeitsquarantäne möglich, nach vorheriger Abstimmung mit dem Arbeitgeber unter entsprechenden Bedingungen wieder an die Arbeitsstätte zurückkehren.

 In Schulen gilt bis eine Woche nach den Osterferien zweimal wöchentlich das anlasslose Testangebot für Schülerinnen und Schüler sowie für das Personal. Nach Auftreten eines Infektionsfalles muss sich die gesamte Lerngruppe für fünf aufeinanderfolgende Schultage selbst testen. In Kitas besteht weiterhin die Pflicht zu testen, wenn ein Anlass gegeben ist. Nach einem Infektionsfall besteht für alle Kontaktpersonen eine Absonderungspflicht. Positiv getestete Kinder und Erwachsene können erst nach 10tägiger Absonderung wieder in die KITA zurückkehren oder nach sieben Tagen, wenn sie sich mit einem Antigen-Schnelltest einer zertifizierten Teststelle freigetestet haben. Kontaktpersonen können sich bereits am Tag nach dem letzten Kontakt zum Fall freitesten lassen.

Bis Freitagmittag wurden im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes seit dem Vortag weitere 652 bestätigte COVID-19-Fälle erfasst. 135 davon wurden aus Zweibrücken gemeldet, 76 aus der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land. Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA) meldet die Inzidenzwerte 1780,3 (Landkreis), 1739,3 (Pirmasens) sowie 1873,3 (Zweibrücken) und für die landesweite „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ den Wert 8,37.

Dem Gesundheitsamt liegen die Informationen von fünf weiteren Todesfällen im Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2-Infektion vor. Ein Mann aus Pirmasens im Alter zwischen 85 und 90 Jahren verstarb dreifach geimpft an den Folgen einer Covid-19 Erkrankung. Aus Zweibrücken verstarben vier Personen. Zwei Frauen im Alter zwischen 90 und 95 Jahren verstarben an den Folgen einer Covid-19 Erkrankung; eine war nicht, eine dreifach geimpft. Mit einer SARS-CoV-2 Infektion verstarben zwei dreifach geimpfte Männer, einer im Alter zwischen 80 und 85 Jahren, einer zwischen 95 und 100 Jahren.

Stand Freitag waren insgesamt 47 Patienten aufgrund von COVID-19 stationär in den drei Krankenhäusern im Bereich des Gesundheitsamtes Südwestpfalz gemeldet. Vier Patienten wurden auf der Intensivstation behandelt, davon drei beatmet. Des Weiteren besteht bei zwei hospitalisierten Personen noch der Verdacht auf COVID-19. Für das Krankenhaus Zweibrücken nimmt das Krankenhaus in Landstuhl innerhalb eines Verbundes Corona-Patienten stationär auf. In Zweibrücken sind in der Regel lediglich intensivmedizinisch zu behandelnde Corona-Patienten aus dem Gesundheitsamtsbezirk hospitalisiert.

Positiv getestet wurden ein Kind im Kindergarten Spatzennest in Bechhofen, zwei Kinder im Kindergarten Dellfeld, zwei Kinder der Kindertagesstätte Bundenbach in Großbundenbach, zwei Betreuungskräfte im Kindergarten Kleinsteinhausen sowie je eine Betreuungskraft in den Kindertagesstätten Heiligentalstraße und Klitzeklein in Zweibrücken. Ihr positives Ergebnis erhielten ein Schüler der Grundschule Wallhalben, zwei Schüler der BBS, eine Schülerin der Canadaschule, ein Schüler des Helmholtz-Gymnasiums und eine Schülerin der Thomas-Mann Grundschule in Zweibrücken.  

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