Mann verletzt sich mit Böller schwer: LKA sprengt weitere Kracher auf Feld

Oberauerbach · Ein 43-Jähriger hat durch die Detonation eines Böllers drei Finger verloren und Verbrennungen erlitten. LKA-Spezialisten sprengten weitere Böller von ihm auf einem Feld.

Beim Hantieren mit selbstgebauten Böllern hat sich ein Mann aus Oberauerbach schwere Verletzungen zugezogen. Das teilte die Polizei gestern mit. Der 43-Jährige habe am Freitagabend mit den von ihm selbst angefertigten Krachern hantiert. Plötzlich ging einer der Sprengkörper hoch. Dadurch wurden dem 43-Jährigen drei Finger an seiner Hand abgerissen, ferner erlitt er Brandverletzungen am Oberschenkel, wie die Polizeiinspektion der Rosenstadt auf Anfrage des Merkur weiter mitteilte. Ein Anwohner, der die Detonation gehört hatte, alarmierte die Polizei gegen 19.30 Uhr, die vor Ort eilte. Ein Rettungshubschrauber flog den Schwerverletzten in die Homburger Uniklinik. Über seinen weiteren Gesundheitszustand konnte die Polizeiwache gestern nachmittag keine weiteren Angaben machen.

Da die Polizei am Freitagabend vermutete, dass sich in dem Anwesen des Opfers noch weitere Sprenkörper befinden, durchsuchten herbeigeorderte Spezialisten des Landeskriminalamtes das Anwesen. Tatsächlich fanden sie weitere Böller. Diese wurden unter Sicherheitsvorkehrungen auf ein offenes Feld zwischen Oberauerbach und Contwig gebracht und dort von den LKA-Spezialisten, sogenannten "Delaborieren", gegen 3.35 Uhr kontrolliert gesprengt. Wieviele Kracher es waren, konnte die Wache nicht sagen, die Beamten erklärten dem Merkur aber, dass die Sprengung so immens gewesen sei, dass die Druckwelle, die entstand, noch in einem Kilometer Entfernung wahrnehmbar gewesen sei. Folglich habe es sich ganz offenkundig um ein größeres Arsenal an Böllern gehandelt.

Die Ermittlungen zu dem Vorfall dauern indes an. Wenn der 43-Jährige aus der Kinik entlassen wird, muss er mit einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz rechnen. Dieses sieht für unerlaubtes Anfertigen von Böllern eine Geldstrafe beziehungsweise eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.

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