Zuschuss muss europarechtskonform sein Mainz fördert das Landgestüt auch weiterhin

Zweibrücken · Positivnachricht für das Zweibrücker Landgestüt: Auch das Mainzer Wirtschaftsministerium wird der Einrichtung weiter finanziell unter die Arme greifen. Das erklärte Sprecherin Susanne Keeding auf Merkur-Nachfrage.

Die von Minister Volker Wissing (FDP) unterstützte Förderung fließe aber ab 2019 nur eine gewisse Zeit lang, sie müsse dazu europarechtskonform sein. Details zu Höhe und Zeitraum nannte sie nicht. „Das Ministerium steht mit den Landgestütsbetreibern im Austausch, um die Fördermöglichkeiten zu identifizieren und dann rechtskonform bei der Landesregierung zu beantragen“, so Keeding. Die Gespräche mit der Landgestüts-GmbH laufen schon länger. An ihr sind Pferdezuchtverbände, die Stadt und der Reit- und Fahrverein beteiligt. Man habe seine Vorstellungen skizziert, bis wann sich das Gestüt selbst tragen könnte. „Mit dem Plan würde es funktionieren“, sagt Keeding. Im August hatte Stadtsprecher Heinz Braun in dem Kontext von einem „Zukunftskonzept“ fürs Landgestüt gesprochen, der dem Wirtschaftsministerium vorgelegt worden sei.

2007/08 hatte das Land die Einrichtung an die Stadt überführt, zehn Jahre weitere Zuschüsse über 65 000 Euro nach Zweibrücken überwiesen. Die Stiftung verwaltet seitdem die Liegenschaften, hat sie an die Landgestüt GmbH verpachtet, die für den laufenden Betrieb verantwortlich zeichnet. Als die Landeszahlungen sich dem Ende näherten, warnte die Stadt im Frühjahr 2017 vor dem drohenden Aus der Einrichtung. Man steuerte auf ein Jahresdefizit zu. Auch der Stiftung fehlte Geld, weil die ADD 2015 der Sparkasse Südwestpfalz untersagt hatte, jährlich eine Viertelmillion Euro aus ihren Gewinnen ans Gestüt auszuschütten. Der Betrieb der Einrichtung wurde 2017 europaweit ausgeschrieben. Außer dem vorherigen Betreiber, der Landgestüts GmbH fand sich aber kein Interessent.

Bereits seit diesem Jahr steckt der Bezirksverband Pfalz jährlich 80 000 Euro in die „bauliche Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen am denkmalgeschützten Gebäudebestand des Landgestüts Zweibrücken“ – sprich: in die Stiftung Landgestüt. Auch die Verpachtung eines Teils des Ex-VTZ-Sportplatzes für den Bau einer städtischen Kita soll Geld generieren.

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