Mädchenmord: Verteidiger kündigt Revision an

Rockenhausen · Der gewaltsame Tod einer 16-jährigen Schülerin nach einem Volksfest im pfälzischen Rockenhausen wird die Justiz möglicherweise weiter beschäftigen - auch wenn der Täter schon verurteilt wurde. Der Anwalt des 20-Jährigen kündigte am Freitag auf Anfrage an, er wolle Revision gegen das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern einlegen.

Dieses hatte seinen Mandanten am Donnerstag der Vergewaltigung und Mordes schuldig gesprochen und zehn Jahre Jugendhaft verhängt. Der Verteidiger hatte auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Opfer und Täter hatten sich im vergangenen September auf dem Herbstfest in Rockenhausen kennengelernt und waren am frühen Morgen zusammen zum Bahnhof gegangen. Nach Ansicht des Gericht vergewaltigte der junge Mann das Mädchen und tötete es, um die Vergewaltigung zu verdecken. Die Leiche warf er in einen Kanalschacht. Der 20-Jährige hatte in dem größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Verfahren zwar Gewalt zugegeben, aber behauptet, das Mädchen habe freiwillig mit ihm geschlafen.

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