Landesverein für Innere Mission LVIM: Streit um Sonderzahlung ist vom Tisch

Zweibrücken · LVIM zahlt Betroffenen wie vor Gericht vorgeschlagen 75 Prozent der zustehenden Boni – insgesamt rund 100 000 Euro. Das Geld kann sich der Träger nicht über den Krankenhausstrukturfonds zurückholen, erklärt das Ministerium.

 Die Beilegung des Streits mit den früheren Angestellten des evangelischen Krankenhauses kostet den LVIM rund 100 000 Euro.

Die Beilegung des Streits mit den früheren Angestellten des evangelischen Krankenhauses kostet den LVIM rund 100 000 Euro.

Foto: dpa/Bernd Wüstneck

Der Streit zwischen den Angestellten des früheren Evangelischen Krankenhauses um dessen Ex-Träger Landesverein für Innere Mission in der Pfalz (LVIM) um die ausstehende Sonderzahlung für die zweite Hälfte des Krisenjahrs 2015 ist endgültig beigelegt. Den 86 betroffenen Angestellten wurden auf der Basis von Vergleichen 75 Prozent der zustehenden Zahlung überwiesen, erklärt Roland Oechsle, Rechtsschutzsekretär der Deutschen Gewerkschaftsbundes. Das waren Summen zwischen 289 und 1468 Euro. Der DGB hatte für Verdi die juristischen Schritte gegen den LVIM durchgeführt, manche hatten privat Anwälte eingeschaltet. Im Januar hatte eine Verhandlung vor dem Kaiserslauterer Amtsgericht in Zweibrücken stattgefunden. Der LVIM wollte das Geld nicht zahlen, weil sein Jahresergebnis negativ ausgefallen war.

Oechsle schildert, dass man sich auf die Vergleiche eingelassen habe, damit die Mandanten schnell an Geld kommen und die Mitarbeiter mit der Angelegenheit abschließen können. „Wir hätten wohl auch komplett gewonnen. Aber dann wäre noch ein Vierteljahr mehr verstrichen und es wäre noch eine Berufung möglich gewesen“, so Oechsle. Seine Siegesgewissheit erläutert er so: Der LVIM habe nicht alle Angestellten nach den „Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes“ (AVR) bezahlt, einige hätten auch Altverträge gehabt mit nicht aktualisierten Regelungen. Dadurch habe die Argumentation des LVIM nicht mehr gegriffen, dass man die Jahressonderzahlung bei schlechter wirtschaftlicher Lage nicht leisten müsse – denn das hätte laut Oechsle nur gegolten, wenn ausnahmslos alle Betroffenen nach dem identischen Standard bezahlt worden wären.

Insgesamt kostete der Vergleich den LVIM rund 100 000 Euro, hieß es schon Anfang des Jahres vor Gericht. Geld, dass sich der Träger übrigens nicht vom Staat zurückholen konnte. „Jahressonderzahlungen für das Wirtschaftsjahr 2015 spielen bei der Förderung aus dem Krankenhausstrukturfonds keine Rolle. Weder sind diese beantragt worden, noch wurden Fördermittel hierfür bewilligt. Der ergebnisbedingte Einbehalt eines Teils der Jahressonderzahlung ist insofern nicht relevant“, erklärte dazu Sandra Keßler, Sprecherin des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums auf Anfrage.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort