LVIM kann auf acht Millionen Euro hoffen

Zweibrücken · Der Träger LVIM hat eine erste Hürde genommen, um die Schließung seines Zweibrücker Evangelischen Krankenhauses (EvK) mit Geld aus dem neuen Krankenhausstrukturfonds zu finanzieren. Damit sollen auch Abfindungen für Mitarbeiter bezahlt werden. Allerdings gibt es noch weitere Hürden zu nehmen, bis Geld fließen kann.

LVIM kann auf acht Millionen Euro hoffen
Foto: Wittenmeier

Die Schließung des Evangelischen Krankenhauses wird voraussichtlich mit Geld der Steuerzahler und der Krankenkassen-Beitragszahler finanziert. Die Aussichten dafür sind in den letzten Tagen deutlich gestiegen. Denn der vom Krankenhaus-Träger LVIM (Landesverein für Innere Mission in der Pfalz) erhoffte "Vorprüfungsbescheid" des Bundesversicherungsamts liegt nun dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium vor, wie dessen Pressestelle auf Merkur-Anfrage am Freitag mitteilte. Der Bescheid enthalte "eine grundsätzliche Zusage über die Fördermöglichkeit" aus Mitteln des bundesweiten Krankenhausstrukturfonds.

Den endgültigen Antrag habe der LVIM dem Ministerium noch für vergangene Woche angekündigt. Der LVIM beantwortete "mit Rücksicht auf das laufende Verfahren" keine der Merkur-Fragen zum Antrag.

Vier Millionen vom Land

Mit dem Geld aus dem Fonds will der LVIM auch unter anderem Abfindungen für die EvK-Mitarbeiter bezahlen, die ihren Arbeitsplatz verlieren (wir berichteten). Das Gesundheitsministerium rechnet damit, "dass die Antragssumme "mehr als acht Millionen Euro betragen wird". Maximal acht Millionen könnten dieses Jahr ausgezahlt werden. "Davon kommen vier Millionen Euro vom Land."

Das deutsche Krankenhausfinanzierungs-Gesetz schreibt vor, das für Geld aus dem Strukturfonds "das antragsstellende Land, gegebenenfalls gemeinsam mit dem Träger der zu fördernden Einrichtung, mindestens 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten des Vorhabens trägt". Das Gesetz schreibt also nicht vor, sieht aber ausdrücklich die Möglichkeit vor, dass der Träger sich an den Kosten beteiligt. Der LVIM tut dies nicht: Auf Merkur-Nachfrage bestätigt das Ministerium, dass das Land die vier Millionen Euro "ohne Beteiligung des Trägers" übernimmt.

"Der LVIM hat mit dem Evangelischen Krankenhaus jahrelang Gewinne erwirtschaftet, die Evangelische Kirche der Pfalz ist sehr vermögend, während das Land hoch verschuldet ist. Spielen solche Fakten bzw. Überlegungen für das Ministerium im Interesse des Landes und der Steuerzahler eine Rolle?" Auf diese Merkur-Frage schreibt das Ministerium: "Aufgabe des Sonderprogramms ,Krankenhausstrukturfonds‘ ist es, den Wandel der Krankenhauslandschaft in Deutschland zu begleiten. Gleichzeitig muss die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung gewährleistet werden, wenn sich ein Krankenhaus aus dem Versorgungsmarkt zurückzieht. Das ergibt sich aus dem Krankenhausfinanzierungsgesetz. Schließungskosten, die nicht über den Strukturfonds gefördert werden, muss der Träger als Eigenanteil tragen."

Geld auch für Vermögende

Tatsächlich enthalten weder das Gesetz noch die darauf basierende Strukturfonds-Verordnung Einschränkungen, die Auszahlungen an vermögende Träger verhindern.

Allerdings schreibt die Verordnung vor, dass Geld aus dem Fonds nur gezahlt werden darf, "wenn der betroffene Krankenhausträger gegenüber dem antragstellenden Land auf Grund der Schließung nicht zur Rückzahlung von Mitteln für die Investitionsfinanzierung verpflichtet ist". Dieser Passus könnte für das Evangelische Krankenhaus theoretisch noch eine Hürde sein. Zwar schreibt das Ministerium: "Hinsichtlich der Investitionen zur Errichtung des Krankenhauses ist eine solche Rückzahlungsforderung ausgeschlossen." Auf konkrete Nachfrage ergänzt die Pressestelle aber: "Neben der Einzelförderung gibt es für die Krankenhäuser im Land pauschale Mittel. Nur hier wird die Mittelverwendung geprüft, ob es zu Rückforderungen kommen könnte. Das wird einige Wochen in Anspruch nehmen." 2015 etwa hatte das EvK aus diesen pauschalen Mitteln rund 413 000 Euro erhalten, im Vorjahr 440 000 Euro (wir berichteten).

Baumaßnahmen förderfähig

Wofür genau will der LVIM die aus dem Krankenhausfonds beantragten acht Millionen Euro verwenden will, kann das Ministerium noch nicht detailliert beantworten: "Der unbedingte Antrag des LVIM muss, wie gesagt, erst noch gestellt werden. Förderfähig für den LVIM-Antrag wären Kosten für die Personalmaßnahmen, aber grundsätzlich auch für bauliche Maßnahmen."

Das Nardini-Klinikum plant einen Anbau, um seine Innere Medizin erweitern zu können, die internistische Abteilung vom EvK soll bekanntlich übernommen werden. Das dafür benötigte Geld ist in dem Acht-Millionen-Euro-Antrag des LVIM noch nicht erhalten, hierfür erwartet das Ministerium einen separaten Antrag des Nardini-Klinikums. Zumindest dieses Jahr ist dafür aber kein Geld mehr da - denn insgesamt stehen Rheinland-Pfalz aus dem Krankenhausstrukturfonds nur acht Millionen Euro zur Verfügung, die schon 2016 ausgezahlt werden können - der Fonds-Topf wäre also alleine für den LVIM bereits geleert.

Zum Thema:

Stichwort Den Krankenhausstrukturfonds gibt es erst seit Jahresbeginn. Er wird von den Krankenkassen und aus Steuermitteln finanziert. Ziel ist, Überkapazitäten bei Krankenhäusern in Deutschland abzubauen - was wiederum Krankenkassenbeitrags- und Steuerzahler entlasten soll. Krankenhaus-Träger stellen Förder-Anträge beim Bundesversicherungsamt . Die Entscheidung, welche Abbau- und Schließungs-Vorhaben aus dem Fonds gefördert werden, treffen die jeweiligen Bundesländer im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen, erläutert das Bundesversicherungsamt auf Anfrage. Das Amt selbst prüfe, ob die Fördervoraussetzungen und notwendigen Erklärungen des Landes dazu vorliegen. lf

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