LVIM beteiligt sich nun doch an Schließungskosten

Zweibrücken · Acht Millionen Euro will der LVIM aus dem Krankenhausstrukturfonds, um die Schließung des Evangelischen Krankenhauses zu finanzieren. Eine Eigenbeteiligung des Trägers war zunächst nicht vorgesehen. Das hat sich nach Kritik daran nun geändert.

 Das Evangelische Krankenhaus in Zweibrücken.

Das Evangelische Krankenhaus in Zweibrücken.

Foto: LF

Kehrtwende bei der Finanzierung der Schließung des Evangelischen Krankenhauses Zweibrücken: Noch Ende Juni hatte das Mainzer Gesundheitsministerium mitgeteilt, dass die Klinik-Abwicklung aus dem Krankenhausstrukturfonds "ohne Beteiligung des Trägers" LVIM (Landesverband für Innere Mission in der Pfalz) erfolgen wird. Gestern teilte Ministeriums-Sprecherin Stefanie Schneider auf erneute Merkur-Nachfrage mit: "Es ist bereits Einvernehmen mit dem Krankenhaus-Träger erzielt, dass er sich an den Schließungskosten beteiligt." LVIM-Sprecherin Susanne Liebold bestätigte dies.

Ziel des neuen bundesweiten Krankenhausstrukturfonds ist, Überkapazitäten abzubauen. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die Fonds-Gelder etwa hälftig von den Krankenkassen und vom Bundesland kommen. Das Gesetz verlangt nicht, erwähnt aber ausdrücklich als Möglichkeit, dass das jeweilige Land den Klinik-Träger an den Kosten beteiligt.

Ende Juni hatten unabhängig voneinander der Pfälzische Merkur und der neue Zweibrücker Wahlkreis-Landtagsabgeordnete Christoph Gensch kritische Fragen gestellt. Tenor: Warum wird der LVIM, der jahrzehntelang Gewinne mit dem Evangelischen Krankenhaus erwirtschaftet hat, nicht mit in die Verantwortung genommen und die Last der Schließungs-Kosten allein Steuerzahlern und Kassenbeitragszahlern aufgelastet? Gesundheits-Staatssekretär David Langner (SPD ) hatte Gensch damals zugesagt, eine Eigenbeteiligung noch einmal zu prüfen.

Das waren, wie sich nun herausstellt, keine leeren Worte. Zur Höhe der Eigenbeteiligung äußerten sich Ministerium und LVIM gestern allerdings nicht: Diesen veröffentliche man erst mit dem Bewilligungsbescheid, der noch vor der Schließung am 30. September erwartet werde.

Das Ministerium nannte es gestern "grundsätzlich sachgerecht, wenn sich neben den Krankenkassen und dem Land auch der Krankenhausträger , der das Krankenhaus schließt, an den Schließungskosten beteiligt".

Nach Merkur-Informationen war Hintergrund für den ursprünglichen Verzicht auf eine LVIM-Beteiligung dessen desolate aktuelle Finanzlage. Unsere Zeitung und Gensch hatten Ende Juni auch auf die deutlich vermögendere Lage der Evangelischen Kirche verwiesen - die Genschs Wunsch nach einer Beteiligung allerdings abgelehnt hatte.

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