Lanzstraßenkreisel: Land prüft jetzt die Notwendigkeit

Zweibrücken · Die Finanzierung für den geplanten Kreisel an der Ecke Lanzstraße/Gottlieb-Daimler-Straße überspringt eine Hürde - doch es gibt noch weitere. So hat inzwischen der Landesbetrieb für Straßenbau (LBM) eine "kommunalaufsichtliche Stellungnahme" von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) angefordert. Diese liegt nun vor und befürwortet den Bau nur unter der Bedingung, dass er von der Landesregierung "aus dringenden Gründen des Gemeinwohls" für notwendig erklärt wird. Das sei bei Kommunen mit vergleichbar schlechter Finanzlage wie der Zweibrückens heute üblich, schildert LBM-Sprecherin Verena Blümling. Nun sei das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium am Zug. Der Stand der Dinge dort? "Die Prüfung dauert derzeit an, über den zeitlichen Ablauf können wir zum jetzigen Zeitpunkt leider keine belastbare Aussage treffen", erklärt Ministeriumssprecherin Nicola Diehl. Es sei eine Einzelfallentscheidung, für den Begriff "dringende Gründe des Gemeinwohls" gebe es keinen festen Kriterienkatalog. Bei Brücken und Straßen könne das ein schlechter Zustand sein. Aber auch dargelegte Dringlichkeit sei ein Argument. Die Stadt nenne in ihrem Förderantrag Gesamtkosten von 493 000 Euro. Davon sind 93 000 Euro Planungsleistungen, für die das Land keine Zuschüsse gibt. Für die restlichen 400 000 Euro könnte das Land 65 Prozent Zuschüsse gewähren, also 260 000 Euro.

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