Landgericht Zweibrücken urteilt Lange Haftstrafen für Köpfe einer Drogendealer-Bande

Zweibrücken · Die Erste Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken hat zwei 34- und 62-jährige Homburger zu sechseinhalb und sieben Jahren Freiheitsentzug verurteilt und zudem ihre Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

 Das Landgericht Zweibrücken.

Das Landgericht Zweibrücken.

Foto: Rainer Ulm

Sie müssen für mehrere Jahre hinter Gitter: Zwei 62- und 34-jährige Homburger sind am Montagnachmittag vom Landgericht Zweibrücken zu sechseinhalb beziehungsweise sieben Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden. Zudem ordnete die Erste Strafkammer die Unterbringung der beiden alkohol- und drogenabhängigen Männer in einer Entziehungsanstalt an. Das Gericht blieb damit unter dem Antrag der Ermittlungsbehörde. Staatsanwalt Patrick Langendörfer hatte für die beiden Homburger siebeneinhalb beziehungsweise acht Jahre Haft beantragt.

Für den Anklagevertreter stand außer Frage, dass die beiden Männer die „Führungsfiguren“ einer fünfköpfigen Drogendealer-Bande waren, die in den vergangenen sechs Jahren in Zweibrücken, Pirmasens, Waldmohr, Homburg, Forbach und andernorts gemeinsam mit weiteren gesondert verfolgten Angeklagten mit Rauschgift, vor allem mit Marihuana und Amphetaminen, „umfangreich“ gehandelt hatten. Sie sollen in den vergangenen Jahren Drogen im Wert von 1 850 550 Euro verkauft haben. Zudem hätten sie große Mengen Drogen in den Niederlanden, in Frankreich und in Tschechien beschafft, nach Deutschland eingeführt und deren Weiterverkauf organisiert. Es habe eine „hierarchische Struktur“ gegeben, in der der 34-Jährige der „Bandenkopf“ und der 62-Jährige der „Arbeiter“ gewesen seien.

Zu diesem Schluss kam letztlich auch das Gericht. „Die Kammer hat keine vernünftigen Zweifel, dass es sich hier um eine Bande handelte“, sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Thomas in ihrer Urteilsbegründung. Es habe ein „arbeitsteiliges Zusammenwirken“ mehrerer Täter gegeben. Zudem sei „eine Menge an Geld geflossen“. Deshalb habe die Kammer die Einziehung von rund 79 000 Euro aus Drogengeschäften verfügt.

Das Gericht hatte zuvor die den beiden Angeklagten vorgeworfenen Taten von 130 auf nunmehr 34 reduziert, nachdem sich die beiden Männer geständig gezeigt, Staatsanwalt und Verteidiger sich daraufhin auf einen Strafrahmen von sechseinhalb bis acht Jahre Haft verständigt hatten (wir berichteten).

Gleichwohl äußerte der Vertreter des 34-Jährigen, der Frankfurter Rechtsanwalt Stefan Bonn, in seinem Plädoyer hinsichtlich der von der Staatsanwaltschaft gesehenen Bandenstruktur seine Zweifel. Von einem bandenmäßigen Handeln könne allenfalls in zwei der übrig geblieben 34 Fälle gesprochen werden. Sein Mandant habe seinen Alkohol- und Drogenkonsum sowie seine „Spielleidenschaft“ mit dem Rauschgifthandel finanziert. Der 34-Jährige gab sich in seinem Schlusswort reumütig: „Ich habe unter Drogen gehandelt, zu viel Alkohol getrunken. Ich bin nun verlobt, habe eine Tochter bekommen und möchte mein Leben ändern.“

Auch der Rechtsbeistand des 62-Jährigen, der Saarbrücker Anwalt Wolfgang Köhl, sah die Ursache für das Handeln seines Mandanten in dessen großen Alkohol- und Drogenabhängigkeit: Die Ko-Verteidigerin des 62-Jährigen, die Saarbrücker Rechtsanwältin Christine Günther, machte geltend, dass ihr Mandant „nicht die treibende Kraft“ bei den Drogendeals gewesen und bereits 62 Jahre alt sei.  

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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