Landgestüt in Gefahr

Zweibrücken · Der Landesrechnungshof erhebt schwere Vorwürfe gegen die Art und Weise, wie sich die Stadt Zweibrücken beim Landgestüt engagiert. Bei der Neuorganisation sei sogar gegen EU-Recht verstoßen worden. Nicht nur deshalb könnten die Gestüts-Verträge nichtig sein.

Die finanzielle Zukunft des Landgestüts Zweibrücken steht auf wackligen Beinen. Der (von der Stadt noch nicht veröffentlichte) Prüfbericht des Landesrechnungshofs über die Stadt Zweibrücken stellt nach Merkur-Informationen die gesamte Gestüts-Konstruktion infrage. Der Rechnungshof vermisst nicht nur vollständige Sanierungs- und Investitionskonzepte (wir berichteten). Er erhebt sogar den Vorwurf der Rechtswidrigkeit bei der Gründung der Gestüts-Stiftung sowie bei der Gestüts-Verpachtung.

Das Land verkaufte das Gestüt Anfang 2007 an die Stiftung Landgestüt Zweibrücken. Das Stiftungsvermögen (350 000 Euro) brachte ausschließlich die Stadt Zweibrücken auf - für den Rechnungshof ein Verstoß gegen Paragraph 84 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung. Dort steht: "Gemeindevermögen darf nur im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Gemeinde und nur dann in Stiftungsvermögen eingebracht werden, wenn der mit der Stiftung verfolgte Zweck auf andere Weise nicht erreicht werden kann." Dazu müsse zumindest absehbar sein, dass zusätzlich auch privates Kapital eingebracht wird, so der Rechnungshof. Damit drohe die Nichtigkeit der Stiftungs-Gründung.

Wert nicht geprüft

Bei zwei Immobilienkäufen habe die Stiftung Anfang 2008 dann versäumt, die Wirtschaftlichkeit zu prüfen: Der symbolische Preis von einem Euro, mit dem die Stiftung die Liegenschaften übernahm, sei nur auf den ersten Blick günstig - mangels vorheriger Prüfung des Bauzustands habe sich nach dem Kauf herausgestellt, dass wegen 20-jährigen Sanierungsstaus Investitionen von mindestens 2,2 Millionen Euro erforderlich sind. Und für das Erbbaurecht an der Reithalle des Reit- und Fahrvereins Zweibrücken zahlte die Stiftung 305 000 Euro - ohne der Gutachter-Empfehlung zu folgen, den maroden Bauzustand zu untersuchen. Der Rechnungshof vermutet eine unzulässige verdeckte Vereinsförderung. Zumal der damalige Stiftungsvorsitzende, der damalige Oberbürgermeister Helmut Reichling, den Ertragswert deutlich geringer geschätzt hatte (wir berichteten), laut Rechnungshof auf höchstens 181 000 Euro.

Wettbewerb verfälscht

Die Rechnungshof-Kritik geht noch weiter. Zum Jahreswechsel 2007/08 verpachtete die Stiftung die Anlagen an die Landgestüt GmbH. Die Pachtzinsen hält der Rechnungshof für viel zu gering: zunächst ein Euro, ab 2009 jährlich 1000 Euro. Hauptanteilseigner an der GmbH - und damit Hauptnutznießer der geringen Pacht - sei der 64-prozentige Gesellschafter "Interessens- und Beteiligungsgemeinschaft Pferdezucht GbR Standenbühl". Laut EU-Recht könnten Kaufpreise und Nutzungsentgelte nur marktgerecht sein, wenn es ein ordentliches Bieterverfahren sowie ein objektives Wertgutachten gebe - beides fehlt laut Rechnungshof. Der niedrige Pachtzins könne zu einer Wettbewerbs-Verfälschung gegenüber anderen Gestüten und Pferdezüchtern führen, die ihre Anlagen selbst finanzieren müssen - und könne deshalb ein Verstoß gegen das EU-Beihilferecht sein und den Pachtvertrag nichtig machen, warnen die Prüfer.

Zuschuss vor dem Aus

Der Rechnungshof empfiehlt der Stadt nicht nur, solche Fehler soweit möglich zu heilen - sondern auch, wenn der weitere Investitionsbedarf ermittelt ist, ihr finanzielles Engagement im Landgestüt angesichts der schlechten finanziellen Perspektiven grundsätzlich zu überdenken.

Fraglich ist auch, ob die Stadt die jährliche Gewinnausschüttung der Sparkasse (rund 400 000 Euro) weiter für das Gestüt verwenden darf. Die ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier) erinnert in ihrer Genehmigung des Haushalts 2014 daran, dass sie die Stadt schon mehrfach darauf hingewiesen habe, statt ins Gestüt müsse dieses Geld entweder für die Sanierung des "äußerst defizitären Haushalts" oder für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Ob sie die Verwendung der aktuellen Ausschüttung für das Gestüt gestattet, will die ADD erst entscheiden, bis die Stadt geklärt hat, wie sie mit dem Rechnungshofbericht umgeht.

Zum Thema:

Auf einen BlickDer Landesrechnungshof kritisiert nicht nur den Umgang der Stadt mit Landgestüt und Festhalle (wir berichteten), sondern generell mit den Stadt-Töchtern. Diese würden von der Stadt nicht genügend kontrolliert. So müssten deutlich mehr Gewinne abgeschöpft werden (was die Stadt bereits durch eine Holding plant). So hätten Stadtwerke, Gewobau und UBZ im Hauptprüfzeitraum 2008 bis 2011 Überschüsse von 26,2 Millionen Euro erwirtschaftet - die Stadt habe keinen Cent davon als Ausschüttung vereinnahmt. Zudem müsse der Stadtrat zum Beispiel mit allen wichtigen Angelegenheiten des UBZ befasst werden. Die Stadt müsse ihre Töchter so steuern und überwachen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt ist und das Unternehmen wirtschaftlich geführt wird. "Die Organisation und Durchführung des Beteiligungsmanagements der Stadt genügten weder in personeller noch in materieller Hinsicht den gesetzlichen Mindestanforderungen", fasst die ADD (Kommunalaufsicht) in ihrer Haushaltsgenehmigung 2014 die Rechnungshof-Kritik zusammen. Außerdem kritisiert der Rechnungshof, dass die Stadt mit Investitionskrediten konsumtive Auszahlungen finanziert habe - das heißt Ausgaben ohne nachhaltige Wirkung. In ihrer Haushaltsgenehmigung für 2014 verlangt die ADD zudem, dass die Stadt sämtliche Investitionskredite nur noch in Einzelfällen und "unter Anlegung strenger Maßstäbe, also im Rahmen einer restriktiven Prüfung" einplanen dürfe. Die Investition müsse "unabweisbar" sein: "Die Situation muss mit anderen Worten gesagt von einer Alternativlosigkeit gekennzeichnet sein." lf

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