Streit am Landgericht Zweibrücken über nicht herausgerücktes Angiographiegerät Schlagabtausch vor Gericht zwischen Nardini und Helexier

Zweibrücken · Das Landgericht Zweibrücken hat keine Zweifel: Das teure Angiographiegerät im früheren Evangelischen Kranken­haus gehört dem Nardini-Klinikum. Doch ein Urteil wurde vertagt – weil EvK-Käufer Helexier plötzlich mit einem neuen Argument kam.

 Helexier bezeichnet dasehemalige Evangelischen Krankenhaus seit Kurzem als private „Himmelsberg-Fachklinik“.

Helexier bezeichnet dasehemalige Evangelischen Krankenhaus seit Kurzem als private „Himmelsberg-Fachklinik“.

Foto: Rainer Ulm

Entschieden hat die Erste Zivilkammer des Landgerichts Zweibrücken am Mittwoch gar nichts. Möglicherweise passiert das am neuen Verhandlungstermin, den der Vorsitzende Richter Peter Ehrmantraut nun für den 9. April angesetzt hat. Möglicherweise. Denn es könnte gut sein, dass danach weiterverhandelt wird. Zu weit liegen die beiden Streitparteien – die Nardini Klinikum GmbH und die Helexier GmbH – bislang noch auseinander.

Es geht um einen sogenannten Links-Herzkatheder-Messplatz – ein Angiographiegerät, das sowohl Katheter-Eingriffe an den Herzkranzgefäßen als auch Behandlungen sämtlicher anderer Gefäße im Körper erlaubt. Diese Röntgeneinrichtung hatte das Nardini-Klinikum angeschafft und beim Auszug seiner Inneren Abteilung 2, für die es im ehemaligen Evangelischen Krankenhaus (EvK) die dritte Etage angemietet hatte, Ende September 2020 abholen wollen. Das EvK gehört seit März 2020 Helexier.

Als das Nardini das Gerät abtransportieren wollte, kam es zum Eklat. Dem Logistikunternehmen wurde seitens Helexier der Zugang verweigert und dem Nardini Hausverbot erteilt – obwohl zu diesem Zeitpunkt der Mietvertrag noch lief. Helexier begründete die Aussperrung seinerzeit damit, dass es mit dem Kauf des Gebäudes von der Zweibrücker Immobilia GmbH auch das Inventar erworben habe – und damit den Links-Herzkatheter-Messplatz (wir berichteten ausführlich).

Diese Auffassung vertrat am Mittwoch weiterhin der Vertreter der Beklagten-Seite, der Saarbrücker Rechtsanwalt Hermann Comtesse. Seine Mandantschaft, vertreten durch die beiden Helexier-Geschäftsführer Alexander Jüllig und Fateh Maqsaa, habe zudem nie einen Nachweis erhalten, dass das in Rede stehende medizinische Gerät tatsächlich dem Nardini gehört.

Das holte der Vertreter der Klägerin, der Saarbrücker Rechtsanwalt Stefan Krempel, am Mittwoch umgehend nach und wies den Beleg einer Banküberweisung in Höhe des Kaufpreises sowie die dafür notwendige Zustimmung des Herstellers des Gerätes vor. Davon offenbar überrascht, monierte Rechtsanwalt Comtesse, eine solche Kaufbescheinigung sei Helexier bisher vom Nardini-Klinikum, trotz mehrerer Nachfragen, immer verweigert worden.

Der Helexier-Rechtsanwalt schob dann plötzlich einen weiteren, für alle Verfahrensbeteiligten neuen Grund dafür nach, das Gerät nicht herausgegeben zu haben: Das Nardini sei über mehrere Monate hinweg Miete und Nebenkosten in fünfstelliger Höhe schuldig geblieben, weshalb Helexier von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch gemacht hätte.

Was der Vertreter der Klage-Seite postwendend zurückwies: Das Nardini habe bezahlt, möglicherweise aber an die Diakonissen Speyer, die Rechtsnachfolgerinnen des EvK-Betreibers LVIM (Landesverein für Innere Mission Pfalz). Diakonissen-Sprecherin Susanne Liebold hatte am Montag zudem unserer Zeitung gegenüber bestätigt: „Das Angiographiegerät wurde im Jahr 2017 vom Landesverein an das Nardini-Klinikum verkauft.“ Laut Aktenlage liegt der aktuelle Wert des Gerätes bei 55 000 Euro.

Richter Ehrmantraut, der deutlich machte, dass er „keine Zweifel“ habe, dass der Messplatz dem Nardini gehört und er kein „wesentlicher Bestandteil“ des gekauften Gebäudes sei, appellierte an die Beklagten-Seite, das Gerät nun ohne Wenn und Aber herauszugeben: „Sonst wird die Sache immer teurer. Das Gerät ist ein Wirtschaftsgut, mit dem man Geld verdienen kann.“ Denn Nardini-Anwalt Krempel hatte während der Verhandlung damit gedroht, Helexier namens seiner Mandanten, am Mittwoch vertreten durch Nardini-Geschäftsführer Frank Banowitz und Verwaltungschef Thomas Frank, auf Schadenersatz zu verklagen – für die Zeit, in der das Nardini das von Helexier zurückgehaltene Angiographiegerät nicht habe nutzen können. Das Nardini muss die Untersuchungen mit Angiographiegeräten derzeit extern am Uniklinikum in Homburg durchführen lassen (wir berichteten).

Das Helexier-Verhalten ließ auch Richter Ehrmantraut ratlos zurück. Zum Schluss der Verhandlung fragte er, an die Helexier-Vertreter gewandt: „Mit welchem Zweck tun sie das? Das ist mir völlig schleierhaft. Und was – außer Ärger – haben Sie davon, ein Gerät zu besitzen, das Sie gar nicht gebrauchen können und nur Platz wegnimmt, den sie anderweitig verwerten könnten?“

Fortgesetzt wird die Verhandlung vor dem Landgericht Zweibrücken am 9.April um neun Uhr.

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