Landgericht Zweibrücken entscheidet Ex-DRK-Chef erhält vorerst keine Gehalts-Nachzahlung

Zweibrücken · Landgericht Zweibrücken weist Klage von Mario Sauder ab.

 Der DRK-Kreisverband Südwestpfalz hat seine Zentrale in der 22er Straße in Zweibrücken.

Der DRK-Kreisverband Südwestpfalz hat seine Zentrale in der 22er Straße in Zweibrücken.

Foto: Rainer Ulm

Schlechte Nachrichten für Mario Sauder, den ehemaligen Geschäftsführer des Kreisverbandes des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) Südwestpfalz: Am Freitag hat eine Zivilkammer das Landgerichts Zweibrücken seine Klage gegen seinen einstigen Arbeitgeber abgewiesen, mit der er die Nachzahlung der ihm infolge einer – aus seiner Sicht ungerechtfertigten – fristlosen Kündigung entgangenen Bezüge erreichen wollte.

Dabei ging es um einen Betrag im hohen fünfstelligen Bereich. Jedoch stellte der Vorsitzende Richter Peter Ehrmantraut klar: „Ich halte die fristlose Kündigung für berechtigt.“ Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da Sauder Berufung einlegen kann.

Rückblende: Im Juni 2020 hatte Sauder nach 15 Jahren Geschäftsführertätigkeit beim Zweibrücker DRK Südwestpfalz „ausschließlich wegen persönlicher Differenzen“ fristgerecht zum 31. Dezember 2020 gekündigt, wie er damals angab. Bereits zehn Tage später schob das DRK-Präsidium seinerseits eine fristlose Kündigung nach. Zugleich zeigte der DRK-Kreisverband seine einstige Führungskraft wegen Untreue an, wie der Präsident des DRK-Kreisverbandes, Klaus Fuhrmann (ein Rechtsanwalt – nicht der gleichnamige SPD-Stadtrat), damals bestätigte. Als Grund für die fristlose Kündigung nannte der Präsident „Unregelmäßigkeiten bei den Finanzen“, die bei einer buchhalterischen Prüfung „aufgefallen“ wären. So hatte sich Sauder im Juni 2019 22 000 Euro für in seiner Probezeit im Jahr 2005 geleistete Überstunden auszahlen lassen. Was das DRK als unrechtmäßig einstufte (wir berichteten).

Wegen dieser vom DRK nachgeschobenen fristlosen Kündigung bekam Sauder in dem halben Jahr, also bis zum von ihm initiierten fristgemäßen Ausscheiden, kein Gehalt mehr – Bezüge, die er nun gerne nachgezahlt bekommen möchte.

Aber egal, ob Sauder in dieser Angelegenheit Berufung einlegt oder nicht, geht es im Hinblick auf die weiterhin anhängige Schadensersatzklage des DRK-Kreisverbandes gegen seinen ehemaligen Geschäftsführer (wir berichteten) weiter. Hier soll am 25. März erneut verhandelt werden. In diesem Verfahren geht es um jene von Sauder – aus Sicht des DRK – zu Unrecht an sich selbst ausgezahlten 22 000 Euro Überstundengeld. Zudem will der Kreisverband von ihm 28 000 Euro haben – als Ausgleich für finanziellen Schaden, den der Geschäftsführer angerichtet haben soll, weil er es in seiner Amtszeit versäumt habe, Kurzarbeit für einen Mitarbeiter zu beantragen. Zudem habe er Kosten im Zuge einer Steuernachzahlung und einer Sonderprüfung der Buchhaltung verursacht. Und schließlich, so ein weiterer Vorwurf des Kreisverbandes, soll Sauder versäumt haben, sich Krankentransportleistungen genehmigen zu lassen, weshalb die Krankenkasse dem DRK seinerzeit eine entsprechende Vergütung verweigert habe.

So oder so: Die Rechtsstreitigkeiten zwischen dem DRK-Kreisverband Südwestpfalz und seinem Ex-Geschäftsführer gehen in jedem Fall weiter.

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