Landgericht verurteilt Zweibrücker Kinderpornos verbreitet: Anderthalb Jahre Haft auf Bewährung

Zweibrücken · 37-jähriger Zweibrücker erhält Bewährungsstrafe für Verbreitung von Kinderpornografie.

 Der 37-Jährige nahm das Urteil am Donnerstag im Landgericht Zweibrücken an.

Der 37-Jährige nahm das Urteil am Donnerstag im Landgericht Zweibrücken an.

Foto: Mathias Schneck

Das Landgericht Zweibrücken hat einen 37-Jährigen zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt, vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt und mit mehreren Auflagen verbunden. Der Zweibrücker hatte kinderpornografische Bilder besessen und online verbreitet.

Die Bewährungshelferin beschrieb den Angeklagten als reserviert, mit kindlichem Gemüt und geistiger Behinderung. Der Umgang mit minderjährigen Kindern sei immer wieder Gegenstand ihrer Gespräche gewesen. Bereits ihre Vorgängerin hatte ihn angewiesen, Kontakte zu Kindern zu unterlassen. Immer wieder habe er von ihr zu erfahren versucht, wo genau seine Grenzen liegen. Der Angeklagte habe ein Unrechtsbewusstsein.

Der psychiatrische Gutachter Dr. Michael Rösler berichtete, der Angeklagte habe ihm erklärt, dass sein Interesse an Kinderpornografie erst nach dem Tod seiner Großmutter sehr stark wurde. Wenn er Ängste habe oder Spannungen verspüre, verschaffe er sich dadurch Entspannung. Wenn er sich wohl und geborgen fühle, sei sein Drang eher gering. Ihm genügten Bilder oder Videos, körperlichen Kontakt brauche er nicht. Er habe noch nie Kontakt zu Kindern gesucht. Seine pädophile Neigung sei erst spät zu Tage getreten. Die Krankheiten hätten Einfluss auf seine geistige und körperliche Entwicklung genommen, aber auch der Alkoholismus seines Vaters habe eine Rolle gespielt, so Rösler. Der Angeklagte wäre gerne Kind geblieben. Mit seiner Tätigkeit in der Behindertenwerkstatt sei er unterfordert. Trotzdem sieht der Gutachter keinen Grund, die Situation zu ändern. Seine Diagnose lautete, dass der Angeklagte seine Pädophilie über Bilder und Filme auslebt. Durch die mehrfachen körperlichen Erkrankungen kam es zu einer organischen Persönlichkeitsstörung. Die pädophile Neigung werde auch in Zukunft bleiben. Es bestehe eine hohe Rückfallgefahr. Möglich sei auch, dass er später aktiv Kontakte mit Kindern sucht, bisher gibt es aber keine Anhaltspunkte dafür.

Richterin Susanne Thomas fragte nach, ob eine Therapie Sinn habe. Rösler antwortete, es müsste mindestens eine mittelfristige Begleitung durch eine fachlich versierte Person gewährleistet sein.

Wegen der psychischen Erkrankung des Angeklagten ging Staatsanwalt Rouven Balzer von verminderter Schuldfähigkeit aus. Angesichts einschlägiger Vorstrafen und einer Bewährung, die nicht fruchtete, stellte er den Antrag auf eine Gesamtstrafe von einem Jahr und sechs Monaten mit einer Bewährungszeit von vier Jahren. Weil der Angeklagte Einsicht zeigte und sich seine Lebensumstände in der Gastfamilie positiv veränderten, solle er dort bleiben und eine Therapie machen.

Der Verteidiger schloss sich grundsätzlich den Worten des Staatsanwaltes an. Sein Mandant habe die Taten eingeräumt und aktiv an einer positiven Veränderung mitgearbeitet. Deswegen bat er um eine Bewährungsstrafe von einem Jahr.

Das Gericht folgte der Staatsanwaltschaft. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte, der das Urteil annahm, 800 Euro an den Kinderschutzbund Zweibrücken bezahlen. Seine Gastfamilie und seinen Arbeitsplatz darf er nicht ohne Rücksprache mit dem Bewährungshelfer verlassen. Außerdem muss er an psychologischen Sprechstunden nach Vorgabe teilnehmen.

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