Totschlags-Prozess: Polizisten schildern ihr Eintreffen am Tatort Marienstraße „Er brach blutend vor unseren Augen zusammen“

Zweibrücken · Schockierendes Bild für Polizisten in Marienstraße. Psychologin sagt zum Intellekt des Angeklagten aus.

 Zahlreiche Menschen gedachten nach der Bluttat des beliebten Musikers und DRK-Helfers, der in der Marienstraße von einem Nachbarn erstochen wurde.

Zahlreiche Menschen gedachten nach der Bluttat des beliebten Musikers und DRK-Helfers, der in der Marienstraße von einem Nachbarn erstochen wurde.

Foto: Mathias Schneck

„Sein Gehirn weist Schäden auf.“ Das hat Professorin Petra Retz-Junginger, die in Homburg eine Praxis für forensische Psychologie betreibt, aus den Ergebnissen einer Untersuchung des 35-jährigen Angeklagten geschlossen. Er muss sich seit dem 27. Januar vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken wegen Totschlags verantworten.

Um welche Gehirnschäden es sind handele und welche Folgen sie haben könnten, sei allerdings unklar, sagte die Psychologin. Es läge bei dem 35-Jährigen jedenfalls „keine geistige Behinderung“ vor. Zudem bescheinigte sie dem Angeklagten, dass bei ihm „eine normgerechte intellektuelle Leistungsfähigkeit gegeben“ sei – „knapp unterdurchschnittlich“. Denn der Proband habe bei entsprechenden Tests einige Schwächen im Sprach- und im Konzentrationsbereich gezeigt. „Bei verbalen Auseinandersetzungen wird er sicher den Kürzeren ziehen. Er ist schnell überfordert“, sagte Professorin Retz-Junginger.

Oberstaatsanwältin Kristine Goldmann hatte dem 35-jährigen Zweibrücker zum Prozessauftakt Totschlag vorgeworfen. Demnach soll der Metzger am späten Sommerabend des 16. August 2020 in der Marienstraße einen 40-Jährigen mit seinem Fleischermesser erstochen haben.

Der Nachbar wohnte in einem Haus auf der gegenüberliegenden Straßenseite und war zu dem nun Angeklagten herübergekommen. Der Bluttat soll „ein lautstarker Streit“ des Angeklagten mit seiner Mutter vorausgegangen sein, was die Nachbarschaft gegen ihn aufgebrachte. Dies habe laut Anklage das spätere Opfer offenbar veranlasst, den Metzger aufzufordern, zu dieser späten Stunde Ruhe zu geben. Zu diesem Zeitpunkt soll die 51-jährige Mutter die Wohnung ihres Sohnes bereits wieder verlassen haben.

Am Freitag, dem nunmehr sechsten Verhandlungstag, sagten vor der Großen Strafkammer außer der Psychologin mehrere Beamtinnen und Beamte der Polizeiinspektion Zweibrücken aus, die am besagten Tatabend in der Marienstraße Zeugen befragt hatten. Die Anwohner und Nachbarn hätten bestätigt, dass es zunächst eine nächtliche Ruhestörung gegeben habe, weshalb zunächst nur der Eigentümer des Mehrfamilienhauses versucht habe, Kontakt mit seinem 35-jährigen Mieter aufzunehmen. Der habe zwar die Tür seiner Erdgeschosswohnung aufgemacht, seinen Vermieter aber barsch abgewiesen und geschlagen.

Daraufhin habe es einen erneuten Versuch gegeben, den Ruhestörer zu besänftigen – zu dritt. Diesmal seien der Vermieter, das spätere Opfer und dessen Freund an die Wohnungstür des 35-Jährigen zurückgekehrt und hätten sie – nach einem erneuten Wortwechsel – schließlich eingetreten. Danach seien, so die von der Polizei befragten Zeugen, nur noch der Vermieter und der Freund des späteren Opfers auf die Straße zurückgekehrt. Das 40-Jährige habe dann wohl auf halbem Weg kehrtgemacht und sei wieder in die Wohnung gegangen, hätten die Zeugen seinerzeit vermutet.

Wenig später hätten sie gesehen, wie der 40-Jährige, sich mit der rechten Hand die linke Brustseite haltend, aus dem Haus kam.

Dies hatte auch einer der Beamten, die an jenem Abend in die Marienstraße geschickt worden waren, mit ansehen müssen, als ihr Streifenwagen dort eintraf. Der 25-Järige berichtete am Freitag: „Er kam herausgetaumelt und brach dann vor unseren Augen blutend zusammen.“

Der Angeklagte ist als jahrelanger Aktivist der rechtsextremistischen Kameradschaft „Nationaler Widerstand Zweibrücken“ bekannt.

Fortgesetzt wird die Verhandlung am Landgericht Zweibrücken am Montag, 22. Februar, um 9 Uhr.

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