Angeblich Geschädigter nun im Fokus der Justiz Betrugsprozess gegen Zweibrücker Maklerin eingestellt

Zweibrücken · Am nunmehr 31. Prozesstag hat die Erste Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken das Strafverfahren gegen eine 57-jährige Zweibrücker Maklerin am Montag eingestellt. Was die Vorsitzende Richterin Susanne Thomas fast ein bisschen erleichtert mit den Worten quittierte: „Dann ist die Sitzung beendet – nach eineinhalb Jahren.“ Die Kosten des langwierigen Verfahrens trägt das Land.

Landgericht Zweibrücken stellt das Betrugsverfahren gegen Maklerin ein.
Foto: dpa/Volker Hartmann

Erleichterung auch auf der Seite der Angeklagten, wenngleich der 57-Jährigen ein Freispruch lieber gewesen wäre. Gleichwohl stimmte ihr Verteidiger, der Wiesbadener Rechtsanwalt Axel Küster, der Einstellung des Strafverfahrens zu: „Zähneknirschend machen wir das.“ Staatsanwalt Christian Horras schloss sich ihm an. Er hatte der Maklerin zu Prozessbeginn vor eineinhalb Jahren Betrug mit Immobiliengeschäften in 20 Fällen vorgeworfen. Sie soll einem heute 56-jährigen Hauseigentümer vor drei Jahren angeboten haben, sein Bauernhaus in Überherrn für ihn zu verkaufen. Im Zuge dieses Immobiliengeschäfts soll sie von ihm immer mal wieder Bearbeitungsgebühren verlangt und auch bekommen haben – insgesamt mehr als 107 000 Euro. Ohne Gegenleistung. Die Frau hatte während des Prozesses immer wieder beteuert, von dem Mann, der sie seinerzeit angezeigt hatte, Geld bekommen zu haben.

Letztlich ist die jetzige Einstellung des Verfahrens auf das Verhalten des vermeintlich Geschädigten zurückzuführen. Er hatte sich im Verlaufe des Prozesses oft in Widersprüche verwickelt. So ließ er dem Gericht durch seinen Rechtsanwalt mitteilen, dass er das Geld gar nicht an die Maklerin, sondern an eine ganz andere Frau, die ebenfalls in den Verkauf seines Bauernhauses involviert gewesen sein soll, gezahlt habe. Im nächsten Schreiben ließ er das Gericht wissen, dass der Betrag doch an die 57-Jährige geflossen sei. Zudem sorgte bei der Strafkammer für Verwunderung, dass er erst drei Jahre nach Beginn des Immobiliengeschäfts eine Schuldanerkennung der Maklerin aus dem Hut zauberte, in der sie sogar zusicherte, ihm das Geld zurückzahlen zu wollen. Zwar hatte ein Schriftsachverständiger von einer gewissen Wahrscheinlichkeit gesprochen, dass die Frau die Erklärung tatsächlich unterschrieben hat, wenn auch verstellt – es blieben jedoch Zweifel. Auch deshalb, weil der angeblich Geschädigte zu mehreren Verhandlungsterminen, bei denen er als Zeuge aussagen sollte, einfach nicht erschienen war – angeblich wegen Krankheit oder anderer Verpflichtungen. Am Montag war sich Verteidiger Küster sicher: „Er hat das Gericht dreist belogen.“

Und das könnte Folgen für den 56-Jährigen haben. Möglicherweise steht er demnächst wieder vor Gericht, diesmal allerdings nicht als Zeuge, sondern als Angeklagter – wegen Urkundenfälschung, falscher Anschuldigung und Falschaussage.

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