Plädoyers im Dealer-Trio-Prozess Staatsanwalt fordert für Dealer mehrere Jahre Haft

Zweibrücken · Anwälte dreier mutmaßlicher Drogenhändler beantragen im Landgericht Zweibrücken Bewährungsstrafen für ihre Mandanten.

 Wegen des Handelns mit Amphetamin will die Staatsanwaltschaft die Angeklagten hinter Gittern sehen.

Wegen des Handelns mit Amphetamin will die Staatsanwaltschaft die Angeklagten hinter Gittern sehen.

Foto: dpa/Fredrik von Erichsen

Im Prozess gegen drei mutmaßliche Drogendealer hat Staatsanwalt Martin Kiefer für die drei jungen Angeklagten am Montag mehrjährige Haftstrafen gefordert. So sollen der 21-Jährige (der zuletzt in Homburg wohnte) fünf Jahre und sechs Monate, der 23-Jährige (der sich illegal in Frankreich aufgehalten hatte) sechs Jahre sowie der 25-Jährige (der zuletzt in Kaiserslautern lebte) drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.

In seinem Plädoyer vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken sagte der Staatsanwalt, das Trio hätte „die Anklagevorwürfe in wesentlichen Teilen eingeräumt“. Allerdings hätte jeder der Drei seinen Tatbeitrag heruntergespielt, habe nur Vermittler oder Kurier sein wollen. Insbesondere in Bezug auf das „zentrale Zehn-Kilo-Geschäft“ mit Amphetamin, bei dem das Trio aufgeflogen war, hätten die Angeklagten die Taten dem jeweils anderen angelastet. Der Staatsanwalt sah den 23-Jährigen hinsichtlich der Vorwürfe der unerlaubten Einfuhr von Drogen und der Weitergabe von Ecstasy-Tabletten an Minderjährige als überführt. Bei dem 25-Jährigen handele es sich nur um Beihilfe, obwohl er eine „gewichtige Rolle“ bei dem Amphetamin-Geschäft gespielt habe. Der einschlägig Vorbestrafte habe Kontakt zu dem vermeintlichen Kunden gehabt, der sich später als Vertrauensperson der Polizei entpuppte – auch bei einem Haschisch-Geschäft in Zweibrücken. Und der 21-Jährige hätte bei der Übergabe des Amphetamins am 15. April in Ramstein-Miesenbach, wo das Trio festgenommen wurde, noch dazu ein Pfefferspray dabeigehabt, was den Tatbestand des bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erfülle.

Hingegen plädierten die Verteidiger unisono auf Bewährungsstrafen für ihre Mandanten. „Ohne das Tätigwerden der Vertrauensperson wäre es nie zu den schweren Taten gekommen“, argumentierte Rechtsanwalt Markus Freyler, der den 21-Jährigen vertrat. „Weil es ein überwachtes Geschäft war, konnten die Drogen nie in Umlauf kommen.“ Sein Mandant habe mit dem Geld aus dem Drogengeschäft „seine krebskranke Mutter in Syrien unterstützen“ wollen. Er forderte für den nicht vorbestraften jungen Mann „höchstens zwei Jahre Haft, ausgesetzt zur Bewährung“. Ähnliche Worte fand Rechtsanwalt Max Kampschulte, der den 25-Jährigen vertrat: „Mein Mandant wurde von der Vertrauensperson angefüttert“ – mit Geld und dem Versprechen auf einen lukrativen Job. Er forderte für den 25-jährigen syrischen Flüchtling zwei Jahre, ebenfalls ausgesetzt zur Bewährung. Auch Rechtsanwalt Michael Rehberger, der den 23-jährigen Tunesier vertrat, verwies auf die „dubiose Vertrauensperson“, die „eine erhebliche Rolle gespielt“ habe: „So werden kleine Straftäter zu großen gemacht.“ Es sei zudem nicht bewiesen, dass sein Mandant Drogen aus Holland nach Deutschland eingeführt habe. Er habe sie nur von Koblenz über Homburg bis zum Übergabeort transportiert. Er forderte für seinen bislang unbescholtenen Mandanten zwei Jahre Haft, ausgesetzt zur Bewährung.

In ihren Schlussworten entschuldigten sich die drei Angeklagten für ihre Taten. Die Erste Strafkammer will das Urteil am 18. November, 15 Uhr, verkünden.

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