Prozess am Landgericht Er streitet alles ab, aber Zeugen belasten Angeklagten schwer

Zweibrücken/Pirmasens · Landgericht Zweibrücken setzt Verhandlung gegen Mann fort, der versucht haben soll, aus Spanien kiloweise Drogen nach Pirmasens zu transportieren.

Am vierten Verhandlungstag hat sich der 46-jährige Angeklagte erstmals selbst zu dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft geäußert, Ende 2018 versucht zu haben, kiloweise Marihuana in die Bundesrepublik Deutschland einzuführen und nach Pirmasens schaffen zu lassen.

Er redete vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken zwar lange, bestritt aber, etwas mit dem Drogentransport zu tun gehabt zu haben: „Ich war zu dieser Zeit in Kroatien.“ Er sei dort damals als Gebrauchtwagenhändler unterwegs gewesen, was entsprechende Einreisestempel in seinem Pass, er besitzt die serbische und kroatische Staatsbürgerschaft, beweisen könnten. Zuvor sei er in Polen gewesen, um Autoteile zu besorgen, die er dann über Pirmasens, wo er seinerzeit mit seiner Familie lebte, nach Kroatien gebracht habe.

Oberstaatsanwalt Thomas Lißmann legt dem Angeklagten zur Last, vom 17. bis 18. Dezember 2018 versucht zu haben, 26,3 Kilogramm Marihuana nach Deutschland einzuführen. Demnach soll er die Drogen in Barcelona erworben und hinter einer eingebauten doppelten Wand eines Kleintransporters verborgen haben, um sie dann von Spanien über Frankreich nach Deutschland zu bringen und dort weiterzuverkaufen. Doch der von einem mutmaßlichen Mittäter, einem 58-jährigen Südwestpfälzer, gesteuerte Sprinter kam nur bis Frankreich. Bei Besançon geriet das Fahrzeug am 18. Dezember 2018 auf der Autobahn A 36 in eine Polizeikontrolle, bei der die Drogen entdeckt wurden.

In der Verhandlung sagte nun auch der 58-jährige mutmaßliche Mittäter aus. Er war als Drogenkurier am 24. Dezember 2018 in Frankreich in einem beschleunigten Verfahren zu einer 14-monatigen Haftstrafe verurteilt worden, kam vor einer Woche vorzeitig frei – wegen guter Führung und vor allem wegen seines angeschlagenen gesundheitlichen Zustands, wie es hieß. Er hatte die Ermittler auf die Spur des nun Angeklagten gebracht. Er hatte den 46-Jährigen als Adressaten der Lieferung und als Eigentümer des Lieferwagens mit Pirmasenser Kennzeichen angegeben. Das bestätigte er jetzt im Zeugenstand: „Ich wollte ihm mit dem Transport nur einen Gefallen tun, weil er mir zuvor nach meiner Scheidung auch öfter geholfen hatte.“ Der 46-Jährige habe ihn gebeten, gemeinsam mit ihm in einem Kleintransporter nach Spanien zu fahren, dort in einen auf einem Parkplatz nahe Barcelona abgestellten anderen Kleintransporter umzusteigen und damit zurück nach Pirmasens zu fahren. Der 46-Jährige habe ihm gesagt, auf der Ladefläche stünden Möbel. „Von Drogen habe ich nichts gewusst“, beteuerte der 58-Jährige. Mit diesem Sprinter habe er sich allerdings alleine auf die Rückreise begeben. Denn der 46-Jährige habe ihn gebeten: „Fahre schon mal vor, ich komme dann nach.“ Den Sprinter habe er in der Nähe des Pirmasenser Wohnung des 46-Jährigen abstellen sollen. Doch die Fahrt endete bei Besançon.

Schwer belastet wurde der Angeklagte auch von mehreren weiteren Zeugen. So berichtete ein 52-jähriger Pirmasenser Schreiner, von dem 46-Jährigen, der sich ihm gegenüber als Gebrauchtwagenhändler vorgestellt habe, Ende 2018 beauftragt worden zu sein, in zwei Kleintransporter je eine Doppelwand einzubauen. Dafür habe ihm der 46-Jährige „pro Einbau 350 Euro gezahlt – in bar und ohne Rechnung“. Und die Lebensgefährtin des mutmaßlichen Mittäters sagte aus, gesehen zu haben, wie der 46-Jährige ihren Partner von ihrer Pirmasenser Wohnung „am frühen Morgen des 18. oder 19. Dezember“ abholte. „Ich habe auf dem Balkon gestanden und sie wegfahren sehen“, erzählte die 50-Jährige.

Schließlich sagte ein deutsch-französischer Rechtsanwalt aus, der von dem 46-Jährigen aufgefordert worden war, eine „Haftbescheinigung“ von den französischen Justizbehörden zu besorgen, die belegen sollte, dass der mutmaßliche Mittäter verurteilt wurde und wirklich hinter Gitter sitzt. Bei einem persönlichen Treffen Anfang 2019 in seiner Straßburger Kanzlei soll ihm der 46-Jährige „richtig Druck gemacht, dass ich zügig tätig werde,“ und sich bereit erklärt haben, einen Honorarvorschuss zu zahlen.

Zudem sollte der Advokat dafür sorgen, dass der Inhaftierte „schnell wieder freikommt“ – und die französischen Behörden den beschlagnahmten Kleintransporter herausgegeben. „Er wusste offenbar, dass darin ein Versteck eingebaut war, und er wusste auch genau, wo. Er kannte sich in Bezug auf das Innere des Sprinters sehr genau aus“, sagte der 57-jährige Rechtsanwalt.

Er habe dann im August 2019 auf Veranlassung der Lebensgefährtin des mutmaßlichen Mittäters einen Antrag auf vorzeitige Freilassung auf Bewährung des mutmaßlichen Mittäters gestellt – „mit Schwerpunkt gesundheitliche Beschwerden“. Am 11. März wurde der 58-Jährige aus der Haft entlassen. Auf eine entsprechende Nachfrage des Gerichts sagte der Rechtsanwalt: „Mein Honorar wurde ausschließlich vom Angeklagten bezahlt.“

Die Verhandlung wird am 31. März, neun Uhr, fortgesetzt.

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