Landgericht Zweibrücken: Prozess um Massenkarambolage auf A 8 Zeugenaussagen wecken Zweifel an Autorennen als Unfallursache

Zweibrücken · Zweibrücker Landgerichts-Prozess um Massenkarambolage mit Porsche und getuntem Mercedes auf der A 8 bei Contwig fortgesetzt.

 Beim dem Unfall am Pfingstsamstag auf der A 8 bei Contwig/Flugplatz Zweibrücken gab es sieben teils schwer Verletzte.

Beim dem Unfall am Pfingstsamstag auf der A 8 bei Contwig/Flugplatz Zweibrücken gab es sieben teils schwer Verletzte.

Foto: Polizei

Zwei junger Männer aus Zweibrücken sollen sich laut einem Amtsgerichts-Urteil mit einem Porsche Cayman und einer Mercedes C-Klasse AMG im Mai 2018 ein illegales Autorennen geliefert und dabei auf ein Stauende auf der A 8 bei Contwig aufgefahren sein. Beim zweiten Prozesstag im Berufungsverfahren am Landgericht Zweibrücken wurde am Donnerstag ein Problem beim Bemühen um die Aufklärung der Unfallursache deutlich: Den Unfallhergang beobachtet hatte von den geladenen Zeugen niemand wirklich. Sie sahen die beiden Sportwagen nur jeweils durch den Rück- oder Seitenspiegel auf sich zukommen.

Ein Zeuge konnte rechtzeitig auf den Standstreifen ausweichen, nachdem er ein Geräusch hörte, das ihn alarmierte. „Als ich mich umgesehen habe, habe ich nur noch ein Trümmerfeld gesehen.“

Das Erinnerungsvermögen einer Frau, die bei dem Unfall in ihrem Auto eingeklemmt wurde, setzte ihrer Aussage nach mit dem Aufprall aus und erst später wieder ein, als ihr jemand eine Decke überlegte. Mit Schnittwunden, einem gebrochenen Schulterblatt und zwei Halswirbelsäule-Bandscheibenvorfällen verbrachte sie vier Tage im Krankenhaus und war den Rest des Jahres arbeitsunfähig. Den Totalschaden ihres Autos zahlte die Versicherung, über gesundheitliche Schäden sei man noch „in Verhandlung“ mit den Angeklagten.

Widersprüchlich waren die Aussagen einer jungen Frau. Sie sagte, sie habe an der Unfallstelle ein „fliegendes Auto“ auf sich zukommen sehen und rechtzeitig auf den Standstreifen ausweichen können, kurz bevor der Mercedes dort aufschlug. Auf Facebook und nun auch vor Gericht meinte sie aber auch, dass es sich ja nur um ein Rennen handeln könne, wenn zwei Fahrzeuge wie diese so schnell hintereinander fahren. Außerdem seien ihr die Autos „bekannt“ gewesen, da zumindest der Porsche bereits in den Tagen davor unangenehm ihre Aufmerksamkeit erweckt hätte. Gleichzeitig gab sie nun vor Gericht aber an, den Porsche-Fahrer nicht erkannt zu haben – laut ihrer Aussage nach dem Unfall hatte sie ihn erkannt. „Zu schnell fahren ist ja nicht automatisch ein Autorennen“, dementierte der Richter.

Der Verdacht eines illegalen Autorennens war bei einem ermittelnden Polizisten unter anderem durch solche Kommentare kurz nach dem Unfall bei Facebook aufgekommen. Allerdings hätten auch die Kollegen, die im Gegensatz zu ihm an der Unfallstelle waren, diesen Verdacht unabhängig davon geäußert, sagte der Zeuge am Donnerstag vor Gericht.

Auch die Verlobte des Porsche-Fahrers war geladen. Sie machte aber, von ihrem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern. – Die Zeugenanhörungen werden diesen Freitag, 9.30 Uhr, fortgesetzt.

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