Wegen vorheriger Verurteilung Vergewaltigungs-Prozess: Verfahren gegen jungen Pirmasenser eingestellt

Zweibrücken/Pirmasens · Es war ein kurzer Prozess: Die Erste Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken hat am Dienstag das Strafverfahren gegen einen 23-jähriger Pirmasenser eingestellt – bereits am zweiten Verhandlungstag.

 Der Auftritt des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers im Zeugenstand des Landgerichts Zweibrücken sorgte für Irritationen.

Der Auftritt des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers im Zeugenstand des Landgerichts Zweibrücken sorgte für Irritationen.

Foto: Rainer Ulm

Die Staatsanwaltschaft hatte dem jungen Pirmasenser zum Prozess­auftakt am 26. November Vergewaltigung und Körperverletzung vorgeworfen. Demnach soll er im Frühsommer 2018 in seiner Pirmasenser Wohnung einen zunächst einvernehmlich begonnenen Geschlechtsverkehr mit einer heute 19-jährigen Frau gegen deren ausdrücklich geäußerten Willen mit Gewalt fortgesetzt und sie dabei verletzt haben (wir berichteten).

Die Staatsanwaltschaft beantragte nun die Einstellung des Verfahrens, weil die zu erwartende Strafe in keinem Verhältnis zu seiner Vorverurteilung stehen würde – der 23-Jährige war im November 2018 wegen Drogenhandels zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Sogar ein Freispruch wäre nach den Erkenntnissen aus der Auftaktverhandlung vor einer Woche nicht ausgeschlossen gewesen. Und so bezeichnete der Verteidiger des 23-Jährigen, der Pirmasenser Anwalt Rainer Fuchs, den Einstellungs-Beschluss der Kammer auch als „salomonische Entscheidung“.

Vor allem deshalb, weil es erhebliche Zweifel daran gab, ob es seinerzeit tatsächlich zu einer Vergewaltigung gekommen war. Nicht nur die 18-jährige Ex-Freundin des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers hatte im Zeugenstand den Wahrheitsgehalt der Angaben der 19-Jährigen infrage gestellt. Die Vergewaltigung habe sie „erfunden“, weil sie „Aufmerksamkeit bekommen wollte“, sagte die junge Frau am ersten Verhandlungstag aus.

Aber auch die mutmaßlich Vergewaltigte selbst vermochte es offenbar nicht, das Gericht zu überzeugen. Bei vielen Prozessbeteiligten und -beobachtern fiel sie im Zeugenstand durch ihr lachses, äußerst entspanntes, also für ein wirkliches Vergewaltigungsopfer völlig untypisches Verhalten auf. Immer wieder suchte sie den Blickkontakt zu ihrem mutmaßlichen Peiniger auf der Anklagebank, manchmal sogar mit einem Lächeln auf den Lippen. Mehr noch: Zu ihrer Aussage musste sie sogar von der Polizei vorgeführt werden. Im Zeugenstand gab die 19-Jährige zu ihrer Entschuldigung vor, den Gerichtstermin „total verpeilt“ zu haben. In diesem Zusammenhang hatte für Verwunderung gesorgt, dass sie der Strafkammer noch am Morgen per E-Mail mitgeteilt hatte, sie könne „leider keine Aussage machen“ und sie habe „niemals eine Anzeige machen wollen“.

Vielleicht war die Anzeige gegen den 23-Jährigen, die sie übrigens verdächtigerweise erst mehrere Monate nach der angeblichen Vergewaltigung erstattet hatte, auch nur ein später Akt der Vergeltung. Der 23-Jährige hatte ihr nämlich bereits damals unmissverständlich klargemacht, dass er über das Schäferstündchen hinaus, zu dem sie sich über Facebook mit ihm verabredet hatte, kein weitergehendes Interesse an ihr habe. Es kann durchaus sein, dass sie sich wegen falscher Anschuldigung nun bald selber vor Gericht verantworten muss.

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