Betrug mit Immobiliengeschäften? Sachverständiger bestätigt: Maklerin hat unterzeichnet

Zweibrücken · Ein kleines rundes Jubiläum hat der Prozess gegen eine Zweibrücker Maklerin, der die Staatsanwaltschaft Betrug vorwirft, am Dienstag gefeiert: Es war nämlich der nunmehr 30. Gerichtstermin. Die Hauptverhandlung vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken hatte bereits im April vergangenen Jahres begonnen.

Die Staatsanwaltschaft wirft der 57-Jährigen Betrug mit Immobiliengeschäften in 20 Fällen vor. So soll sie einem Hauseigentümer angeboten haben, sein Bauernhaus in Überherrn zu verkaufen. Im Zuge dessen soll sie von ihm immer mal wieder Bearbeitungsgebühren verlangt und bekommen haben – mehr als 107 000 Euro –, ohne eine Gegenleistung zu erbringen.

Am Dienstag ging es vor allem um ein Schriftgutachten zu einer eidesstattlichen Erklärung, das die Kammer in Auftrag gegeben hatte. Ein Schriftsachverständiger sollte prüfen, ob diese Erklärung, die der mutmaßlich Geschädigte jüngst beim Gericht eingereicht hatte, tatsächlich von der Maklerin eigenhändig unterschrieben worden war. In dem Dokument erkannte die Maklerin an, von dem 56-jährigen Hauseigentümer im Zeitraum vom 19. September 2014 bis 23. April 2016 insgesamt 107 600 Euro erhalten zu haben. Gleichzeitig verpflichtete sie sich in ihrer Schuldanerkennung, das Geld bis zum 7. Mai 2016 zurückzuzahlen. Der Gutachter bestätigte nun, dass die Unterschrift auf dem Dokument mit hoher Wahrscheinlichkeit tatsächlich von der nun angeklagten Maklerin geleistet worden war. Allerdings gebe es auch Abweichungen im Vergleich zu entsprechenden Schriftproben und Hinweise auf eine „verstärkte Kontrolle bei der Gestaltung der Unterschrift“, sagte der 69-jährige Schriftsachverständige aus Weiskirchen. Will heißen: Möglicherweise hat die Maklerin ihre Unterschrift selbst vorsätzlich verstellt, um die Rechtmäßigkeit des Dokuments im Nachhinein infrage stellen zu können. Das würde den Anklagevorwurf stützen. Unklar ist allerdings, warum der mutmaßlich Geschädigte diese eidesstattliche Erklärung erst so spät dem Gericht übergeben hatte. Vielleicht kann er diese Ungereimtheit ja beim nächsten Verhandlungstermin aufklären. Dann soll der 56-jährige Hauseigentümer nämlich als Zeuge aussagen.

Die Verhandlung wird am 2. Dezember, 9.30 Uhr, fortgesetzt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort