Landgericht Zweibrücken hat Anklage gegen Zweibrücker Rechtsextremisten zugelassen Nach tödlichem Messerstich: Prozess beginnt am 27. Januar

Zweibrücken · Das Landgericht Zweibrücken verhandelt ab 27. Januar gegen einen 34-Jährigen, dem die Staatsanwaltschaft Totschlag vorwirft.

 Viele Menschen trauerten, auch am Tatort in der Marienstraße, um den 40-Jährigen, der durch einen Messerstich ins Herz starb.

Viele Menschen trauerten, auch am Tatort in der Marienstraße, um den 40-Jährigen, der durch einen Messerstich ins Herz starb.

Foto: Mathias Schneck

Am 27. Januar, 9 Uhr, beginnt vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken der Prozess gegen einen 34-Jährigen, der im Sommer 2020 in seiner Wohnung in der Zweibrücker Marienstraße einen 40-jährigen Nachbarn erstochen hatte. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, sind bis zum 19. Februar sechs weitere Verhandlungstermine vorgesehen.

Nach Abschluss der Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft Zweibrücken Ende November 2020 Anklage wegen Totschlags erhoben. Demnach wird dem 34-jährigen Angeschuldigten vorgeworfen, am Abend des 16. August 2020 gegen 23.40 Uhr einen 40-jährigen Mann mit einem Messerstich in die linke Brustseite getötet zu haben.

Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft war dieser Tat „ein lautstarker Streit“ des Angeklagten mit seiner Mutter vorausgegangen, den die Nachbarschaft mithörte. Dies habe das spätere Tatopfer und zwei weitere Zeugen veranlasst, sich zur Wohnung des 34-Jährigen, die dessen Mutter inzwischen verlassen hatte, zu begeben und „auf eine Beschwichtigung“ des Angeklagten hinzuwirken. Nachdem es nicht gelungen sei, ihn zu beruhigen und der 34-Jährige die zunächst geöffnete Wohnungstür wieder geschlossen hatte, habe das spätere Tatopfer die Wohnungstür eingetreten und sei in die Wohnung gelangt. In der Küche der Wohnung habe der 34-Jährige dem Nachbarn mit einem Küchenmesser dann einen derart tiefen Stich in die linke Brustseite versetzt, dass der 40-Jährige sich zwar noch vor die Wohnung begeben konnte, dort aber zusammenbrach und von den hinzugerufenen Rettungskräften nicht mehr gerettet werden konnte. Der 40-Jährige sei verblutet. Unter anderem hatte der Stich den Herzbeutel getroffen. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft war das Verhalten des Angeklagten „nicht durch Notwehr gerechtfertigt“. Zwar habe grundsätzlich eine Notwehrlage vorgelegen, denn das spätere Tatopfer hatte sich durch die Zerstörung der Wohnungstür und damit mit Gewalt Zutritt zur Wohnung des späteren Opfers verschafft. Allerdings sei die von dem Angeklagten gewählte „Abwehrhandlung“ nicht das mildeste Mittel zur Abwehr des Angriffs gewesen. Er setzte ohne vorherige Androhungen ein Küchenmesser ein und brachte dem Geschädigten einen heftigen Stich in eine wie er wusste besonders empfindliche Körperpartie bei, wie es weiter hieß. Der 34-Jährige habe erklärt, sich nicht an den Stich erinnern zu können.

Die Bluttat hatte in Zweibrücken und Umgebung große Bestürzung ausgelöst. Bei dem 40-jährigen Opfer handelte es sich um einen zweifachen Familienvater, der beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) in Contwig in der Motorradstaffel aktiv gewesen war. Das DRK hatte Trauerflor für alle seine Fahrzeuge angeordnet. Außerdem kamen Mutmaßungen auf, die Tat könnte wegen der langjährigen Aktivität des Angeklagten im Nationalen Widerstand Zweibrücken auch einen rechtsextremen Hintergrund haben. Dafür sieht die Staatsanwaltschaft nach ihren Ermittlungen allerdings keine Hinweise.

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