Landesregierung will Gestüts-Verkauf nicht rückgängig machen

Zweibrücken/Mainz · Die rheinland-pfälzische Landesregierung sieht keinen Anlass, den Verkauf des Landgestüts Zweibrücken an die städtische Stiftung rückgängig zu machen. Dies hatte der Landesrechnungshof gefordert - und damit das traditionsreiche Gestüt in Existenzgefahr gebracht.

Die Rechnungshof-Kontrolleure hatten in ihrem Kommunalbericht 2014 gerügt, dass die Gründung der Gestüts-Stiftung 2007 wohl rechtswidrig und folglich nichtig war. Denn es seien nur 350 000 Euro städtische Gelder ins Stiftungskapital geflossen und nicht wie vorgeschrieben auch Mittel Dritter (wir berichteten).

Das zuständige Umwelt- und Landwirtschaftsministerium hat auf Merkur-Anfrage hierzu jetzt mitgeteilt: "Die Zweifel des Rechnungshofes an der Rechtmäßigkeit der Stiftungsgründung teilt unser Haus nicht - dies sieht auch das für das Kommunalrecht zuständige ISIM (Innen- und Infrastrukturministerium) so. Die Gründung der Stiftung Landgestüt Zweibrücken ist aus unserer Sicht rechtmäßig. Somit stellt sich die Frage einer Rückabwicklung nicht."

Der Zweibrücker Oberbürgermeister Kurt Pirmann (SPD ) hatte Anfang August in einem Brief an die Landesregierung von einem potenziellen Investor gesprochen, der ein Konzept zur sportlichen Nutzung des Landgestüts erarbeite, wenn dies bei der Stadt bleibe. Zudem werde eine Studie zur Entwicklung des Gestüts erarbeitet (wir berichteten). Umweltministeriumssprecherin Heike Spannagel erklärte auf die Anfrage unserer Zeitung zu Gesprächen mit Investoren: "Das Land ist an solchen Gesprächen nicht beteiligt."

Stadtsprecher Heinz Braun erklärte auf die Frage nach dem Stand der Dinge, in den nächsten Tagen sei eine Pressekonferenz zur Gestüts-Zukunft geplant.

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