Lärmschutzwand an der A8 Landesbetrieb hofft auf Baustart 2018

Zweibrücken · Doch die zweigeteilte Lärmschutzwand an der A 8 in Höhe Bubenhausen muss zuvor noch ein Planfeststellungsverfahren durchlaufen. Ob eine früher geplante Fertigstellung Ende 2019 ein realistisches Ziel bleibt, ist daher noch unklar. Und auch, wie lange die Strecke (teil)gesperrt werden muss.

 An dieser Stelle (links hinten) endet die Lärmschutzwand derzeit. Sie soll bis zur Autobahn-Ausfahrt Ernstweiler-Bubenhausen fortgesetzt werden (mit einer Lücke dazwischen).

An dieser Stelle (links hinten) endet die Lärmschutzwand derzeit. Sie soll bis zur Autobahn-Ausfahrt Ernstweiler-Bubenhausen fortgesetzt werden (mit einer Lücke dazwischen).

Foto: voj/voj/pma

„Ein lang gehegter Wunsch der Bubenhauser geht bald in Erfüllung: Eine Schutzwand entlang der A 8 soll den Lärm der Autos von ihnen fernhalten“ – das schrieb der Pfälzische Merkur vor nunmehr fast acht Jahren. Doch die durchgängige Lärmschutzwand an der Stelle ist nach wie vor nur ein theoretisches Konstrukt auf Skizzen und in Akten beim Landesbetrieb für Mobilität (LBM).

Es könnte 2018 mit den Arbeiten losgehen, erklärt der LBM auf Nachfrage. Die Betonung liegt dabei aber auf „könnte“. Denn auch solche Aussagen gab es in den letzten Jahren immer wieder, die Wand müsste demzufolge schon eine ganze Weile stehen. Bereits 2011 hätte ein 1600 Meter langes Bauwerk die Bubenhauser vor Verkehrslärm abschirmen sollen. Lange wurde dafür gekämpft, der LBM hatte die Maßnahme 2007 für schwer umsetzbar erklärt. Der Autobahndamm sei zu schmal und müsse verbreitert werden, was aber kaum machbar sei, weil die Autobahn auf der gesamten Strecke an den Hornbach angrenzt. Dann fiel 2009 plötzlich auf, dass die Straßenbaubehörde laut einem Planfeststellungsbeschluss von 1974 die ganze Zeit sogar verpflichtet gewesen wäre, die Lärmschutzwand zu bauen. Man habe versehentlich zwei Streckenabschnitte in einen Topf geworfen, die im Verfahren eine Rolle spielen:  den 680 Meter langen Pflichtbauteil Zweibrücken-Mitte-Lanzstraße und den Abschnitt Landesgrenze-Lanzstraße (920 Meter lang), wo die Straßenbaubehörde zwar freiwillig eine Lärmschutzwand errichten könne, dies aber nicht müsse.

Dann begannen die planerischen Mühlen zu mahlen. Zunächst bremste aber 2013 die Belagssanierung der A8, Arbeiten an der Entwässerung und die Erneuerung der Schutzplanken die Planungen aus. Um ins Baurechtsverfahren für die Lärmschutzwand einsteigen zu können, mussten diese Änderungen abgewartet und eingearbeitet werden. 2015 hatte der LBM dann Pläne präsentiert, wonach die Lärmschutzwand eine 300-Meter-Lücke zwischen beiden Abschnitten aufweisen werde. Fragen einer möglichen Begrünung wurden diskutiert, nachdem man sich gegen eine transparente Wand entschieden hatte. Zuletzt war in einer LBM-Präsentation im Zweibrücker Bauausschuss im Mai 2016 von einer möglichen Fertigstellung Ende 2019 die Rede.

Ob der Termin zu halten ist, bleibt unklar. Auch Ende 2017 sind nicht mal die Planungen und aufwendigen bürokratischen Verfahren abgeschlossen. Die Bauarbeiten sollen möglichst im kommenden Jahr beginnen, so der LBM. Sprecherin Birgit Küppers erklärt, dass die Pläne für den freiwilligen Bauabschnitt bis zur Landesgrenze fertig seien. Seit Ende April 2017 befinde sich das Projekt im Abstimmungsverfahren zur Baurechtsbeschaffung und sei „weitgehend abgeschlossen“. Es fehle noch eine wasserwirtschaftliche Genehmigung, weil der Hornbach (wie in den letzten Tagen deutlich sichtbar) einen Überschwemmungsbereich darstelle. Die Genehmigung und damit Baurecht sollen Anfang 2018 vorliegen. Küppers: „Ziel ist es, die bauliche Umsetzung des Projektes zusammen mit der Erneuerung des Hornbachbauwerks noch in 2018 zu beginnen.“ Das „Hornbachbauwerk“ ist die A8-Brücke zwischen Paletten Gölz und Möbel Martin.

Beim Pflichtbauabschnitt zwischen Lanzstraße und der Ausfahrt Zweibrücken müssen allerdings noch weitere Hürden genommen werden. Ein förmliches Planfestellungsverfahren inklusive Rückmeldung von Bürgern und Institutionen nebst entsprechenden Fristen muss noch bewältigt werden. „Spätestens Frühjahr 2018“ soll es laut Küppers überhaupt erst starten. Denn auch dort müsse die wasserwirtschaftliche Genehmigung im Zuge des Überschwemmungsbereichs des Hornbachs eingebunden werden. Erfahrungsgemäß dauert ein solches Verfahren auch mehrere Monate. Wie der LBM das vor fast zehn Jahren angeführte Problem lösen will, Bagger und andere Arbeitsmaschinen direkt am abschüssigen Autobahnrand zum Hornbach hin durchzuführen, bleibt derweil unklar. Küppers verweist darauf, dass dies in den Detailplanungen eine Rolle spiele, die später im Verfahren veröffentlicht würden. Dass die Autofahrer vermutlich über viele Monate der Baumaßnahme an Behinderungen nicht umhin kommen, ist schon klar. Der Verkehr muss dann einspurig fließen, hatte der LBM vor dem Zweibrücker Bauausschuss im Mai 2016 klargemacht.

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