Land und Kommunen: Klage gegen EU wegen Flughafen ohne Chance

Zweibrücken · Die EU-Kommission muss mit keiner Klage gegen ihren Beihilfe-Bescheid rechnen, der 2014 zur Insolvenz und Schließung des Flughafens Zweibrücken geführt hat.Die Mainzer Landesregierung und der Insolvenzverwalter hatten zwei Gutachten in Auftrag gegeben.

Die einhelligen Ergebnisse - eine Klage hätte keinen Aussicht auf Erfolg - wurden gestern in der interkommunalen Zweibrücker Flugplatz-Zweckverbandsversammlung vorgestellt. Stadtsprecher Heinz Braun informierte nach der nichtöffentlichen Sitzung auf Merkur-Anfrage: "Man hat die Entscheidung getroffen, abzuwarten, was im endgültigen Bescheid der EU-Kommission steht." Dessen Veröffentlichung im EU-Amtsblatt stehe noch aus. "Wenn es keine gravierenden Änderungen gibt, ist die Tendenz, keine Klage zu erheben." Denn laut Gutachten "hätte eine Klage keinen Aussicht auf Erfolg, würde hohe Kosten verursachen und könnte die Fakten (das Flughafen-Aus, Anm. d. Red.) nicht mehr ändern", erläuterte Braun. In Wettbewerbs-Fragen habe die EU-Kommission einen großen Spielraum, hätten die Gutachten dargestellt.

Der Flughafen wurde gemeinsam vom Land und den Anlieger-Kommunen betrieben, laut EU-Entscheid haben sie ihn illegal mit 47 Millionen Euro gefördert.

Der Mainzer Infrastrukturministeriums-Sprecher Joachim Winkler erläuterte auf Anfrage, eine Klage käme laut Gutachten nur dann in Betracht, "wenn erfolgreich die Feststellung der Kommission angegriffen werden kann, dass der Flughafen Zweibrücken lediglich bereits vorhandene Infrastrukturen dupliziert. Diese Feststellung kann sich aber auf die neuen Luftverkehrsleitlinien stützen und entspricht der Kommissionspraxis in anderen Fällen (z. B. Flughafen Gdynia )". Winkler weiter: "Zwar erscheint der von der Kommission im Abwägungsprozess sehr pauschal hervorgehobene Prioritätsgrundsatz zu Gunsten des Flughafens Saarbrücken im Hinblick auf die wohl besseren Entwicklungsperspektiven des Flughafens Zweibrücken zweifelhaft. Gerade diese Feststellung ist vom Europäischen Gerichtshof allerdings nur beschränkt überprüfbar, weil sie auf wirtschaftlichen Erwägungen der Kommission beruht, die die europäischen Gerichte lediglich eingeschränkt überprüfen und insbesondere nicht durch eigene Wertungen ersetzen können."

Das vom Flughafen-Insolvenzverwalter eigenständig in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten "gelangt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass eine Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung zwar zulässig, aber unbegründet wäre".

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort