Lambert: Brandschutz-Forderungen von 1981 zur Reithalle alle erfüllt

Zweibrücken. Die Aussagen von Oberbürgermeister Helmut Reichling und Landgestüts-Geschäftsführer Alexander Kölsch über angeblich nicht erfüllte Brandschutz-Forderungen aus dem Jahre 1981 (wir berichteten) "bedürfen einer Richtigstellung", schreibt Alt-Oberbürgermeister Jürgen Lambert (Foto: pma) in einer Pressemitteilung im Namen des Reit- und Fahrvereins Zweibrücken

 Jürgen Lambert sieht keine Versäumnisse beim Brandschutz in der Gestüts-Reithalle. Foto: pma

Jürgen Lambert sieht keine Versäumnisse beim Brandschutz in der Gestüts-Reithalle. Foto: pma

Zweibrücken. Die Aussagen von Oberbürgermeister Helmut Reichling und Landgestüts-Geschäftsführer Alexander Kölsch über angeblich nicht erfüllte Brandschutz-Forderungen aus dem Jahre 1981 (wir berichteten) "bedürfen einer Richtigstellung", schreibt Alt-Oberbürgermeister Jürgen Lambert (Foto: pma) in einer Pressemitteilung im Namen des Reit- und Fahrvereins Zweibrücken. "Die vom Reit- und Fahrverein damals durchgeführte Erweiterung der Gestütsreithalle wurde vom Brandreferat der Bezirksregierung geprüft und mit Bescheiden vom 25.5.1981 und 8.8.1981 brandschutztechnisch genehmigt", betont Lambert. "Die Baumaßnahmen wurden entsprechend der Genehmigung durchgeführt und vom Stadtbauamt abgenommen. Die brandschutztechnische Abnahme war weder mit Auflagen, noch mit irgendwelchen Nachforderungen verbunden. Die Behauptung, hinsichtlich des Brandschutzes habe es bei den damaligen Baumaßnahmen Versäumnisse gegeben, entbehrt jeder Grundlage und wird von uns entschieden zurückgewiesen." Reichling und Kölsch hatten dagegen erklärt, von der Bezirksregierung im Jahr 1981 geforderte Maßnahmen wie Rauchabzüge in der großen Reithalle seien nicht gemacht worden. Jürgen Lambert schreibt in der Stellungnahme des Reit- und Fahrvereins weiter, zur aktuellen Situation habe es am 22. Januar eine Besprechung mit dem Sachverständigen der Bad Kreuznacher Ingenieurgesellschaft für Brandschutz gegeben: "Das Besprechungsprotokoll enthält den Hinweis, dass zur Sicherstellung der Rauchableitung aus der großen Gestütsreithalle im Gefahrenfall die Fenster in den beiderseitigen Lichtbändern zu öffnen sind." In diesem Protokoll werde außerdem festgestellt, dass zwischen dem Gastraum der Gestütsschenke und der kleinen Reithalle keine Brandschutzverglasung erforderlich sei. Die kleine Reithalle hatte der Reit- und Fahrverein Ende 2007 gegen Bedenken Reichlings für 300 000 Euro der von der Stadt geführten neuen Gestüts-Stiftung verkauft.Zu der laut Kölsch und Reichling nicht brandsicheren Wand zwischen dem Schulungsraum und der großen Gestütsreithalle, die am Freitag im Merkur abgebildet war, "heißt es im Protokoll, dass eine brandschutztechnische Trennung an dieser Stelle nicht gefordert wird", schreibt Lambert. Der Reit- und Fahrverein erwarte, "dass diejenigen, die die irreführenden Behauptungen aufgestellt haben, sich entsprechend korrigieren".Der Brandschutzbeauftragte der Stadt Zweibrücken hat dem Landgestüt empfohlen, wegen der Brandschutz-Probleme in der bis zu 2000 Menschen fassenden großen Reithalle keine Veranstaltungen mit über 200 Besuchern mehr durchzuführen. Helmut Reichling befürchtet als Vorsitzender der Landgestüts-Stiftung Sanierungskosten im hohen sechsstelligen Bereich. lf

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