Lärmschutzwand kommt frühestens 2016

Zweibrücken · Jahr um Jahr verschiebt sich die Lärmschutzwand an der A 8 bei Bubenhausen. So überrascht es nicht, dass sie nun anstatt 2015 doch frühestens 2016 kommen soll.

 Die Bäume am Hornbach werden noch einige Zeit der einzige Lärmschutz bleiben.

Die Bäume am Hornbach werden noch einige Zeit der einzige Lärmschutz bleiben.

Foto: jam

Die Lärmschutzwand entlang der Autobahn 8 bei Bubenhausen wird voraussichtlich frühestens im Laufe des Jahres 2016 Wirklichkeit. Das erklärte Stefan Schmitt vom Landesbetrieb Mobilität (LBM), Autobahnamt Montabaur, dem Merkur auf Anfrage. Vor fast exakt einem Jahr hatte der technische Geschäftsführer des LBM, Bernd Hölzgen, im Merkur-Redaktionsgespräch mit einer Fertigstellung der Wand im Laufe dieses Jahres geliebäugelt. Dass sich das Bauprojekt nun wieder mal deutlich verzögert, ist laut Schmitt mehreren Faktoren geschuldet. "Es ist eine sehr komplexe Planung", führt er aus. Dabei spielen auch die durchgeführten Bauarbeiten in den vergangenen beiden Jahren eine Rolle. Hintergrund: Seit einigen Jahren plant der LBM eine Großmaßnahme an der A 8 bei Zweibrücken . Die Lärmschutzwand ist nur ein Teil davon, dazu kommen eine neue Entwässerung und die grundlegende Sanierung des Fahrbahnbelags. Weil die Fahrbahn 2013 in einem so schlechten Zustand und auch die Schutzplanken nicht mehr verkehrssicher waren, hatte der LBM einige Maßnahmen vorgezogen. Die Planunterlagen für die Baurechtsbeschaffung für die Lärmschutzwand werden diesbezüglich angepasst. "Denn für die anstehenden Baurechtsverfahren müssen die Unterlagen den aktuellen Bestand beinhalten", erläutert Schmitt. Nur so ist man im Falle von Klagen abgesichert.

Für Unverständnis hatte im Rahmen der Stadtratssitzung vor einem Jahr, als der LBM seine Lärmschutzwand-Pläne öffentlich vorstellte, gesorgt, dass die Wand eine Lücke aufweisen soll. Das hat damit zu tun, dass sie nicht entlang eines durchgängigen Wohngebiets verlaufen wird, sondern auch von Mischgebieten beim Globus-Baumarkt und Möbel Martin. Und dann spielen da auch noch die Begriffe Lärmsanierung und Lärmvorsorge eine Rolle. Zwischen der nördlichen Anschlussstelle Ernstweiler und der Landesgrenze zum Saarland kann die Wand nur auf Grundlage besagter Lärmsanierung vom LBM freiwillig gebaut werden. Dazu müssen - wie hier zutreffend - die Grenzwerte überschritten sein: in Wohngebieten 67 (tagsüber) oder 57 Dezibel (nachts), in Mischgebieten 69 beziehungsweise 59 Dezibel.

Zwischen der nördlichen Anschlussstelle Zweibrücken-Ernstweiler und der Anschlussstelle Zweibrücken ist die Lärmschutzwand hingegen eine Maßnahme der Lärmvorsorge. Im dortigen Wohngebiet ist es lauter als der Durchschnitt erlaubt: 59 (tagsüber) oder 49 Dezibel (nachts).

Beide Abschnitte bringen aber unterschiedliche Genehmigungsprozesse mit sich, wie Stefan Schmitt vom LBM erläutert: "Wir führen in dem Bereich aus Richtung Saarland bis zur Lanzstraße ein so genanntes Abstimmungsverfahren durch." Naturschutzrechtliche Aspekte seien hier mit der Unteren Naturschutzbehörde schon geklärt, wasserwirtschaftliche Abstimmungen zu Entwässerung und dem Hochwasserabfluss des Hornbachs ebenfalls erfolgt oder auf einem guten Weg. Mit der Stadt und deren Ämtern sei man im Gespräch. Nun müsse der LBM wohl im Frühjahr den Bau des Lärmsanierungs-Abschnitts vom Bundesverkehrsministerium in Bonn absegnen lassen, was "in der Regel kein größeres Hindernis" sei und "wenige Monate" dauern dürfte. Danach werde die Stadt vom LBM offiziell im Abstimmungsverfahren beteiligt. Wenn dann positive Stellungnahmen vorliegen, könne man die Ausschreibungsunterlagen erstellen. Dabei kalkuliert Schmitt damit, dass es noch bis Anfang 2016 dauert, ehe die Bagger in diesem Abschnitt rollen. Denn wenn erst Ende Herbst die Bauvoraussetzungen geschaffen seien, warte man wetterbedingt noch den Winter ab, ehe man loslege. Wohl erst Mitte 2016 dürfte sich im zweiten Abschnitt etwas tun. Beim dort nötigen Planfeststellungsverfahren müssten verschiedene Institutionen gehört und die Bürger eingebunden werden, um Baurecht zu schaffen. Wenn keine Klagen eingingen, rechnet er damit, dass in einem Jahr der LBM bauen dürfe. Gleich mehrere der Brücken müssten verbreitert oder mit vorgelagerten Bauten versehen werden, damit sie der zusätzlichen Last einer Lärmschutzwand standhielten. Am 25. März stelle der LBM im Hauptausschuss nochmals die Planungen im Detail vor und kläre letzte Punkte.

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