Künftig ruhigere Sommerabende auf den Terrassen in Bubenhausen möglich Baurecht für neue Lärmschutzwand liegt vor
Zweibrücken · Von Kfz-Lärm geplagte Bubenhauser können bald aufatmen: Der Baubeginn der seit anderthalb Jahrzehnten geplanten Lärmschutzwand an der Autobahn 8 zwischen Ernstweiler/Bubenhausen und Zweibrücken-Mitte ist nun konkret in Sicht.
Am Montag und Dienstag haben sich viele Autofahrer gewundert, warum die rechte Fahrspur der A 8 vom Saarland kommend Richtung Zweibrücken-Mitte gesperrt war. Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) bestätigte die Merkur-Vermutung: Es wurden Vermessungsarbeiten für den Bau der Lärmschutzwand durchgeführt
Die Vermessungen habe das (dem LBM angegliederte) „Autobahnamt Montabaur veranlasst, um die Autobahn nach der zuletzt durchgeführten Fahrbahninstandsetzung exakt in Lage und Höhe aufzunehmen“, teilte LBM-Sprecherin Birgit Küppers auf Anfrage mit.
„Ein Baubeginn der Lärmschutzwand im ersten Abschnitt könnte bis Ende dieses Jahres erfolgen“, bestätigt der LBM zwar die zuletzt vor fünf Monaten gemachte Prognose (wir berichteten). „Da der Bau jedoch mit Verkehrsbeeinträchtigungen verbunden sein wird, wird sich das Autobahnamt hinsichtlich des tatsächlichen Baubeginns noch mit der Stadt Zweibrücken abstimmen. Hintergrund sind die Baumaßnahmen im Bereich der A 8, die bereits mit Verkehrsbehinderungen verbunden sind. So sind die Anschlussstelle Ixheim aufgrund des derzeitigen Baus des Kreisverkehrsplatzes (A 8 / B 424) langfristig und die Ausfahrt Ernstweiler in den Sommermonaten aufgrund von Verlegungsarbeiten an Gasleitungen seitens der Stadtwerke von Sperrungen betroffen.“ Stadträte und Bürger hatten wiederholt eine solche Koordination gefordert, um ein Verkehrschaos in Zweibrücken zu vermeiden, wenn die A 8 wegen des (durch die steile Böschung zum Hornbach bedingt) aufwendigen Schutzwand-Baus gesperrt wird.
Wenn noch dieses Jahr ein Baubeginn möglich ist, will der LBM mit dem Bau der Lärmschutzwand von der Landesgrenze bis in die Abfahrt Ernstweiler beginnen und 2020 mit der restlichen Wand und dem Hornbachbauwerk (die A 8-Brücke zwischen Paletten Gölz und Möbel Martin) fortfahren. Ansonsten werde der Baubeginn des gesamten ersten Abschnitts im nächsten Jahr liegen. „Für die Lärmschutzwand im Abschnitt II ist es Ziel, diese zusammen mit den Bauarbeiten des Abschnitt I zu koordinieren. Daher könnte hier mit dem Bau 2020/2021 begonnen werden.“
Die Lärmschutzwand im ersten Abschnitt werde 781 Meter lang und bis zu vier Meter hoch. Sie beginne circa 120 Meter vor der Abfahrt Ernstweiler und ende 110 Meter hinter dem Hornbachbauwerk. Sie wird aus hoch absorbierenden Beton-Elementen bestehen, antwortet der LBM dem Merkur. „Auf den Bauwerken zum Palettenwerk und über den Hornbach sowie zwischen diesen beiden Bauwerken werden transparente Lärmschutzwandelemente eingebaut.“
Die Wand im zweiten Abschnitt beginne etwa 950 Meter vor der Abfahrt Zweibrücken und werde bis zu fünf Meter hoch. „Auch hier sind hoch absorbierende Beton-Elemente vorgesehen, mit Ausnahme auf dem Bauwerk über die Lanzstraße: Hier werden transparente Lärmschutzwandelemente eingebaut.“ Wenn alles fertig ist, schließt die Lärmschutzwand an die bestehende an der Abfahrt Zweibrücken an.
Was muss vor Baubeginn noch geschehen? „Für die Lärmschutzwand m Abschnitt I ,Lärmsanierungsabschnitt, Landesgrenze – K 2/Lanzstraße’ liegt innerhalb des durchgeführten Abstimmungsverfahrens zwischenzeitlich das Baurecht vor. Bezüglich des Hornbachbauwerks befindet sich das Autobahnamt noch zur Abstimmung der letzten Details in finalen Gesprächen mit der Unteren Wasserschutzbehörde. Derzeit wird der Bauwerksentwurf zur Genehmigung durch das Bundesverkehrsministerium erstellt. Nach Vorliegen der Genehmigung wird die Ausschreibung vorbereitet.“ Für den Abschnitt II „Lärmvorsorgeabschnitt, K2/Lanzstraße – Anschlussstelle Zweibrücken“ liege seit 7. Juni der Planfeststellungsbeschluss vor. Er sei nun den Betroffenen zugestellt und die öffentliche Auslegung beendet. Sofern innerhalb der laufenden einmonatigen Frist niemand Klage dagegen erhebe, liege danach „das abschließende Baurecht“ vor. „Derzeit werden auch hierfür die notwendigen Unterlagen zur Genehmigung durch das Bundeseverkehrsministerium erstellt. Sobald diese vorliegt, wird auch hier die Ausschreibung vorbereitet.“
Die geschätzten Gesamtkosten für die beiden Abschnitte belaufen sich derzeit auf 8,3 Millionen Euro.