Längere Frist für Klagebegründung

Zweibrücken · Die Klagebegründung des rheinland-pfälzischen BUND-Landesverbandes gegen die Erweiterung der Zweibrücker Mülldeponie zieht sich hin. Wolfgang Adelfang, Vorsitzender des Zweibrücker BUND erklärt, dass man bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd Antrag auf Einsicht in die Verfahrensakten gestellt habe.

Die SGD als Aufsichtsbehörde hatte das Vorhaben Mitte Juni offiziell genehmigt. Die Behörde selbst hätte laut Adelfang bis zum 24. Juli die Akten vorlegen sollen, doch auch diese habe eine Fristverlängerung beantragt. Nun habe der BUND beim Koblenzer Oberverwaltungsgericht eine Fristverlängerung bis zum 28. September erwirkt, was das OVG auf Anfrage bestätigt. So lange habe man Zeit, die Klage zu begründen. "Wir haben uns schon im groben Gedanken gemacht," sagt Adelfang und ergänzt "bevor wir sie ausformulieren, wollen wir die kompletten Unterlagen durchgehen. Das dürften schätzungsweise zehn Leitz-Ordner sein." Das beinhaltet etwa die Mitschriften aus dem Erörterungsverfahren vom vergangenen Jahr. "Darunter sind einige Pläne, die wir schon kennen. Aber die SGD hat sich in manchen Dingen auch bei Fachbehörden kundig gemacht und Daten erhoben. Die liegen uns noch nicht vor", sagt Adelfang. Man störe sich vor allem an der Größe der geplanten Deponie und wolle Mülltourismus vermeiden (wir berichteten).

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