Kündigung statt Aufhebungsvertrag

Zweibrücken · Verdi kritisiert ungünstige Auswirkungen auf Psyche und Lebenslauf.

 Das Evangelische Krankenhaus in Zweibrücken. Foto: Wittenmeier

Das Evangelische Krankenhaus in Zweibrücken. Foto: Wittenmeier

Foto: Wittenmeier

Erschwernisse für die Mitarbeiter hat die Gewerkschaft Verdi bei der Abwicklung der Arbeitsverträge am Evangelischen Krankenhaus Zweibrücken ausgemacht. Wer bereits einen neuen Job habe und sein Arbeitsverhältnis mit dem Evangelischen Krankenhaus zügig beenden wolle, werde gedrängt, anstelle eines Aufhebungsvertrages eine Kündigung auszusprechen und das Krankenhaus zu bitten, auf die Einhaltung der Kündigungsfrist zu verzichten, sagt Sabine Schunck, stellvertretende Bezirksgeschäftsführerin bei Verdi in Kaiserslautern. Zwar habe diese Alternative laut Information der Agentur für Arbeit keinen Nachteil für die Arbeitnehmer, räumt Schunck ein. Jedoch mache es psychisch und moralisch durchaus einen Unterschied, ob man das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beende (Aufhebungsvertrag) oder es einseitig kündige - obwohl man doch eigentlich liebend gerne weiter dort gearbeitet hätte. Auch im Lebenslauf lese sich ein Aufhebungsvertrag besser als eine Kündigung. Das sei, kritisiert Schunck, kein Umgang mit Mitarbeitern, der dem christlichen Leitbild des Trägers LVIM (Landesverein für Innere Mission in der Pfalz) entspreche.

Der LVIM bestätigte auf Anfrage, dass man derzeit keine Auflösungsverträge abschließe. Hintergrund sei, dass man seit vergangener Woche an einer Form arbeite, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtige. Und zwar gemeinsam mit Verdi und der Mitarbeitervertretung. Bis dahin ist die Kündigung des Mitarbeiters das Instrument der Wahl. Sofern es "die Patientensicherheit und die Betriebsabläufe" erlaubten, verzichte man dabei natürlich im Interesse der Mitarbeiter auf die Einhaltung der vertraglich festgelegten Kündigungsfristen.

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