Krück wegen übler Nachrede verwarnt

Zweibrücken. Uneinsichtig zeigte sich Rechtsanwalt Martin Krück als Angeklagter am Mittwoch vorm Amtsgericht Zweibrücken. Der 55-Jährige untermauerte eine Feststellung aus seinem Schreiben vom 29. Oktober vergangenen Jahres an die rheinland-pfälzische Anwaltskammer. Der ehemalige Stadtrat schrieb, dass "bei der Zweibrücker Polizei gelogen wird, dass sich die Balken biegen"

Zweibrücken. Uneinsichtig zeigte sich Rechtsanwalt Martin Krück als Angeklagter am Mittwoch vorm Amtsgericht Zweibrücken. Der 55-Jährige untermauerte eine Feststellung aus seinem Schreiben vom 29. Oktober vergangenen Jahres an die rheinland-pfälzische Anwaltskammer. Der ehemalige Stadtrat schrieb, dass "bei der Zweibrücker Polizei gelogen wird, dass sich die Balken biegen". Der Anwalt räumte ein, den Brief verfasst zu haben: "Das ist richtig, denn die Polizei hat unter anderem in Pressemitteilungen Schlägereien in den Bereich der Tankstelle in der Saarlandstraße verlegt, obwohl diese ganz woanders stattgefunden haben." Nach Auffassung des Angeklagten, der sich wegen übler Nachrede verantworten musste, entsprechen auch Berichte über das Hengstbacher Blütenfest, wo es zu Schlägereien und Ruhestörungen gekommen sei, nicht der Wahrheit. Für Richter Stefan Pick handelte es sich bei den Angaben in dem Brief um eine Pauschalbehauptung: "Es kann nicht sein, dass ich mich über jemanden ärgere und andere mit hineingezogen werden." In dem Schreiben habe sich der Angeklagte deutlich im Ton vergriffen. Eine Einigung, die von der Staatsanwaltschaft in Aussicht gestellt wurde, schlug Krück aus. Er sah weder ein, dass er über das Ziel hinaus geschossen war, noch entschuldigte er sich. "Stattdessen missbraucht er die Hauptverhandlung, um seine Aussagen zu bekräftigen", machte Staatsanwalt Karl-Otto Benoit deutlich, dass er mit seiner Geduld am Ende sei. Krück argumentierte dagegen, dass der Brief nicht für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen sei und damit auch keine üble Nachrede vorliege. Er habe der Kammer lediglich die Zustände in Zweibrücken schildern wollen. (Krück hatte aber auch im Pfälzischen Merkur vom 5. September 2009 von "Lügen" gesprochen.) Hintergrund war ein Streit der damaligen Betreiberin der Tankstelle am Rosengarten mit der Stadt wegen des Alkohol-Verkaufsverbotes während des Stadtfestes. Krück war Anwalt der Geschäftsfrau. In seinem Plädoyer sagte der Staatsanwalt: "Sie haben die Gesamtheit der Zweibrücker Polizisten der Lüge beschuldigt und unterlassen, dies klarzustellen." Ein Anwalt sei ein Organ der Rechtspflege und sollte sich an die Gesetze halten, statt mit Stammtischparolen Stimmung zu machen. Benoit forderte eine Geldstrafe von 1200 Euro. Krück plädierte auf Freispruch. Der Richter beließ es in seinem Urteil bei einer Verwarnung. Die Verhängung der Geldstrafe bleibe aber vorbehalten, wenn Krück noch einmal straffällig werde. Pick: "Das war keine Meinungsäußerung, sondern üble Nachrede." Zu Gunsten des Angeklagten wertete er, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch von Seiten der Polizei Dinge gelaufen sein könnten, die nicht in Ordnung sind. nob "Schlägereien haben ganz woanders stattgefunden."Martin Krück

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