„Kronprinz“: Ausschuss weist Widerspruch ab

Zweibrücken · Der Zweibrücker Rechtsausschuss hat den Widerspruch des Eigentümers gegen das Verbot des Verkaufs der früheren Gaststätte "Zum Kronprinzen" zurückgewiesen. Der Ausschuss folgte damit der Argumentation der Stadt, die den Kaufpreis als zu hoch befand. Eigentümer Frank Bethscheider wollte die Immobilie für 116 800 Euro an einen ausländischen Investor verkaufen. Ein Landesgutachten bescheinigte dem Grundstück allerdings nur ein Wert von 73 000 Euro. Die Werte weichen nach Auffassung der Stadt zu weit voneinander ab (wir berichteten). Das Grundstück liegt in einem städtischen Sanierungsgebiet. Daher gilt dort die Besonderheit, dass die Stadt einen Verkauf unter gewissen Umständen durchkreuzen kann. Wie Rechtsamtsleiterin Annegret Bucher am Freitag auf Anfrage weiter mitteilte, könne der Eigentümer nun vor dem Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung klagen.

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