Kritische Fragen zum Flughafen: Ministerium antwortet teilweise

Zweibrücken · Die Fragen des Bundes der Steuerzahler zu Mietverhältnissen am Zweibrücker Flughafen mit dem Trierer Unternehmen Triwo hat das Mainzer Integrationsministerium gestern fristgerecht per Mail beantwortet - nicht allerdings die brisantesten zur Höhe der Mietzahlung und zu weiteren Vertragsdetails.

Das erklärte gestern Nikolai Zaplatynski, Sprecher der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier. Diese habe sich bei der Beantwortung der Fragen mit dem Ministerium abgestimmt. Man habe alles gesagt, was man als Behörde nach dem Transparenzgesetz sagen dürfe, erklärte Zaplatynski. Die verweigerten Daten könne man nur offenlegen, wenn die Triwo zustimme. Inwiefern das Unternehmen diesbezüglich angefragt worden sei, wusste Zaplatynski nicht. Die ADD bekräftigte, "grundsätzlich keine Auskünfte über einen vereinbarten Mietzins in Mietverträgen" zu erteilen, "da dieser Auskunft nach dem Presserecht gewichtige schutzwürdige private Interessen entgegenstehen, nämlich das durch Artikel 12 Grundgesetz geschützte Recht des Vermieters auf Schutz seiner Geschäftsgeheimnisse". Darunter falle das kaufmännische Wissen eines Unternehmens; geschützt seien etwa Vertragskonditionen.

Derweil ist aber klar: Die ADD wird den seit Oktober 2015 laufenden Mietvertrag über die "Abflughalle und das umgebende Freigelände" des Zweibrücker Airports zum Ende April kündigen. Zaplatynski: "Für die Freifläche für die Betonshelter ist ein neuer Vertrag vorbereitet und soll unterzeichnet werden."

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