Verbandsgemeinderat Kreis wartet auf eine Antwort der Verbandsgemeinde

Zweibrücken/Pirmasens · Nach dem Konzept der Verwaltung in Pirmasens soll eine Drehleiter nach Contwig. Bis zum 4. Mai läuft die gesetzte Frist der Kreisverwaltung.

„Die Kreisverwaltung wartet nicht nur auf ein Signal, sie wartet mit einer erneut gesetzten Frist bis 4. Mai auf eine Antwort der Verbandsgemeinde, ob sie den Ansatz der Kreisverwaltung von dortiger Seite mittragen wird“, heißt es in einer Stellungnahme des Kreises zur Sitzung des Verbandsgemeinderates Zweibrücken-Land am Donnerstag (wir berichteten). Da hieß es, dass die Verbandsgemeinde auf eine Entscheidung des Kreises wartet.

In der Pressemitteilung schreibt die Kreisverwaltung, dass „aus einsatztaktischen Gründen Contwig als Standort der Westschiene“ vorgesehen sei. Mit einem Fahrzeug an diesem Standort könne der komplette nord-westliche Bereich des Landkreises versorgt werden. Auch die Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben. „Das Drehleiterkonzept des Kreises basiert darauf, dass überörtliche Einsätze bestmöglich, daher zeitnah bedient werden können. Es dient dem überörtlichen Brandschutz und nicht Privatinteressen.“

Ein Drehleiterfahrzeug in Hornbach, welches ausschließlich zur Sicherung des zweiten Rettungsweges des Klosterhotels dient, ist nach Auffassung des Kreises nicht förderfähig. Der Kreis betont in dem Schreiben, dass ein zweiter Rettungsweg über die Drehleiter nicht nur unwirtschaftlich sei, sondern gegenüber einer baulichen Lösung auch „die schlechteste Alternative“ darstellt. In dem Sinne sei auch eine Anfrage von Reiner Hohn (FDP) in der jüngsten Kreistagssitzung beantwortet worden (wir berichteten).

Die Kreisverwaltung wies darauf hin, dass sie die Verbandsgemeinde seit September in drei Schreiben auf den zeitlichen Ablauf, die Kriterien für den Drehleiter-Standort und den Zuschuss informiert habe. Für den Zuschuss muss wegen des überörtlichen Brandschutzes die Risikoklasse III B (Gebäude mit Rettungshöhe bis 18 Meter) gegeben sein. In Contwig ist das nach Aussage des Kreises. In Hornbach sei das „nicht zu erkennen beziehungsweise müsste nachgewiesen werden“.

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