Motorsportevents am Zweibrücker Flughafen „Kreis verbreitet Falschinformationen“
Zweibrücken · Die Triwo ist sauer auf die jüngsten Darstellungen aus Pirmasens bezüglich nichtgenehmigter Motorsport-Veranstaltungen am Flugplatz Zweibrücken. Künftig will auch die Triwo deshalb darauf bestehen, Gespräche mit der Kreisverwaltung schriftlich zu protokollieren.
Die Flughafeneigentümerin Triwo AG reagiert verschnupft auf die Darstellung der Kreisverwaltung Südwestpfalz zum Genehmigungstrubel für Motorsportveranstaltungen. Und auch hinsichtlich der Kommunikation ist man unzufrieden, wie Triwo-Sprecher und Vorstandsassistent Dennis Müller gestern auf Merkur-Anfrage verdeutlichte. Denn der Landkreis habe gegenüber den Medien „erhebliche Falschinformationen“ über die Triwo verbreitet.
Konkret geht es etwa um den Vergleich der Triwo-Standorte Zweibrücken und Mendig durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz. Deren Pressesprecher Thorsten Höh hatte nahegelegt, dass die für Mendig zuständige Kreisverwaltung Mayen-Koblenz wegen fehlender immissionsrechtlicher Genehmigung der dortigen Kfz-Teststrecke von sich aus eingeschritten sei und Motorsportveranstaltungen in Mendig untersagt habe. Rückendeckung durch ein Urteil des Verwaltungsgericht Koblenz inbegriffen. „Wenn in Kenntnis dieser Sach- und Rechtslage“ die Triwo trotzdem Absprachen mit Motorsport-Veranstaltern für ihr Zweibrücker Gelände treffe, „trägt (die) Triwo auch für die Folgen alleine die Verantwortung“, kritisierte die Kreisverwaltung Südwestpfalz in ihrer Pressemitteilung. Das heißt, sie fühlt sich im aktuellen Zweibrücker Fall voll im Recht: Hier verbietet man kurz gesagt der Triwo vier laut Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) eigentlich genehmigungsfreie Motorsport-Veranstaltungstage, weil ein BImschG-Genehmigungsverfahren für die generelle Freigabe solcher Events läuft (wir berichteten).
Laut Dennis Müller von der Triwo sind die Fälle aber nicht vergleichbar. In Mendig habe die Kreisverwaltung den Antrag anders als hier genehmigt, Anlieger hätten dann dagegen geklagt. Und das zu Recht, weil die bauplanungsrechtliche Genehmigung gefehlt habe. Eine Formalität, so Müller. In dem Konversionsprojekt habe es einen Bebauungsplan gegeben, die Triwo als Eigentümer hatte dessen Planreife formal nicht akzeptiert. Nachdem sie das nachgeholt habe, sei die Genehmigung erteilt worden, schildert Müller. „Am Flugplatz Mendig sind und waren wir anders als in Zweibrücken auch nicht selbst Betreiber der Teststrecke. Wir sind nur Eigentümer. Die Rolle unserer Testcenter GmbH hat in Mendig ein Mieter inne“, stellt er einen zweiten wesentlichen Unterschied heraus. „Beim damaligen Gerichtsverfahren waren wir beigeladen, um eingebunden zu sein in der Frage, ob sich dieser Mieter im Rahmen der rechtlichen Vorgaben bewegt.“ Um die im Fall Zweibrücken zentrale Frage, ob während eines laufenden BImschG-Verfahrens der BImschG-Freifahrtschein für bis zu vier Veranstaltungstage jährlich nicht anwendbar ist, ging es beim Urteil des Verwaltungsgericht Koblenz also gar nicht.
Hat die Kreisverwaltung Südwestpfalz diese Unterschiede nicht gekannt, hat sie es nur unglücklich formuliert oder gar absichtlich versucht, die Rolle der Triwo falsch darzustellen? Darauf angesprochen schreibt Kreissprecher Thorsten Höh nur unter Verweis auf die erste Pressemitteilung: Dazu „haben Sie unsere Darstellung erhalten. Auch wenn Sie an dieser Stelle unsere Rechtsauffassung scheinbar nicht teilen.“
Aus dem aktuellen Ärger will die Triwo ihre Schlüsse ziehen. Wie auch der MSC Schiffweiler (wir berichteten), will sie bei künftigen Gesprächen mit der Kreisverwaltung Südwestpfalz auf Protokollen bestehen, die gegenseitig abgezeichnet werden, so Müller. So vielleicht schon beim Treffen mit Landrätin Susanne Ganster (CDU) am 14. Februar? Dann soll es vor allem darum gehen, warum die Absprachen vom Scopingtermin im April 2017 (damals war Ganster noch nicht im Amt) nicht mehr gelten. Damals habe der Kreis der Triwo zugesichert, vier Motorsport-Events jährlich auch dann durchführen zu dürfen, wenn das BImschG-Genehmigungsverfahren läuft, berichtet Müller aus dem damaligen Gespräch. Die Triwo habe deutlich gemacht, dass Events wie das des MSC Schiffweiler „absolute Ausnahmefälle“ bleiben werden. „Wir wollen hier ein Kfz-Testcenter betreiben und keine Motorrennstrecke.“
Das Trierer Unternehmen stört auch, dass die Kreisverwaltung Südwestpfalz ihm selbst weder die Nichtgenehmigung des MSC-Motorsport-Tags am 17. Februar mitgeteilt noch auf zwei Nachfragen geantwortet habe. Und das, obwohl man die Dringlichkeit für den MSC Schiffweiler betont habe, der nun wohl auf tausenden Euro Kosten sitzenbleiben wird.
Triwo-Sprecher Müller ist auch wenig erfreut über Facebook-Äußerungen der 3. Kreisbeigeordneten Martina Wagner, die in einem Kommentar angebliche Versäumnisse der Triwo angedeutet, diese aber trotz Nachfragen bei Facebook und durch den Merkur nicht konkretisiert hatte. Müller: „Da würde ich mir ein Stück weit eine andere Professionalität und Vorgehensweise wünschen.“
Für den MSC Schiffweiler, der die dritte Auflage seiner Fahrt entweder absagen oder an den Nürburgring verlegen muss, tue es der Triwo leid. Zerstritten sei man nicht: „Wir haben jederzeit versucht, das zum Guten zu bringen.“ Müller widerspricht dem von der Kreisverwaltung erweckten Eindruck, die Triwo habe etwa mit dem MSC Schiffweiler einen Vertrag (Kreissprecher Höh hatte von „Absprachen“ geschrieben) geschlossen, ohne dessen Grundlage zu überprüfen. „Ein Vertrag bestand nicht. Wir können Anfragenden nur sagen: Ihr gehört zu den Vieren, die wir in die uns vermeintlich zustehenden Veranstaltungen aufnehmen.“ Anders als in den Vorjahren habe der Kreis diesmal die Ausnahmegenehmigung versagt.