Ehemaliges Evangelisches Krankenhaus Ist die Privatklinik bald übern (Himmels-)Berg?

Zweibrücken · Die Zweibrücker Stadtverwaltung will der geplanten „Fachklinik“ nun doch die Betriebsgenehmigung erteilen. Gleichwohl läuft die Unterlassungsklage noch.

 Die zum bereits seit Monaten hängenden Klinikschild gehörende Konzession soll in dieser Woche kommen.

Die zum bereits seit Monaten hängenden Klinikschild gehörende Konzession soll in dieser Woche kommen.

Foto: Rainer Ulm

Wird endlich gut, was lange währt? Zumindest sieht es so aus. Am vergangenen Mittwochabend hat die Zweibrücker Ordnungsdezernentin Christina Rauch (CDU) während der jüngsten Stadtratssitzung mitgeteilt, dass der Antrag der Helexier GmbH, im ehemaligen Evangelischen Krankenhaus eine Privatklinik betreiben zu wollen, wohl in dieser Woche von der Stadtverwaltung „positiv beschieden“ werde, „da inzwischen alle erforderlichen Unterlagen bei der Ordnungsbehörde vorliegen“. Rauch antwortete damit auf eine entsprechende Anfrage von CDU-Stadtratsmitglied Rolf Franzen.

Rückschau: Vor nicht allzu langer Zeit hatte unter anderem das Hygienekonzept ausgestanden, das für die amtliche Genehmigung eines Privatklinik-Betriebs, also einer Konzession gemäß Paragraph 30 der Gewerbeordnung notwendig gewesen wäre. Um diese Konzession hatte sich die Betreiberfirma Helexier, die inzwischen ihren Hauptfirmensitz vom südwestpfälzischen Heltersberg ins südsaarländische Püttlingen verlegt hat, seit über einem Jahr bemüht. Immer wieder mussten fehlende Dokumente nachgereicht oder überarbeitet werden.

Dass das Vorhaben „Fachklinik Himmelsberg“ nach so langer Zeit nun doch in trockene Tücher kommen könnte, bestätigte am Freitag Helexier-Berater Klaus-Dieter Hielscher gegenüber unserer Zeitung. Demnach habe sich die nun wohl unmittelbar bevorstehende Genehmigung der Privatklinik bereits abgezeichnet, als Ordnungsdezernentin Rauch und deren Ordnungsamtschef Klaus Stefaniak am 30. September das ehemalige Evangelische Krankenhaus besucht und die künftigen stationären Einrichtungen besichtigt hätten. „Sie haben damit ihrer Sorgfaltspflicht entsprochen“, kommentierte Hielscher. Der 67-Jährige bat aber um Geduld: „Die Belegung wird allerdings erst im November erfolgen. Wir brauchen etwas Vorlauf.“ Schließlich könne das Gewerbe erst angemeldet werden, wenn der Bescheid tatsächlich vorliege: „Er wird wohl in dieser Woche kommen.“ Zudem habe man sich in Erwartung dessen gerade „in den Bereich der Personalfindung begeben“. Helexier benötige weitere examinierte Krankenpflegekräfte und müsse zudem „den ärztlichen Dienst verstärken“, sagte Hielscher, der vor einigen Jahren als Geschäftsführer noch für das Wohl und Wehe des Städtischen Klinikums Neunkirchen zuständig gewesen war. Stand jetzt will die Privatklinik auf den Gebieten Onkologie (Tumore und Krebserkrankungen). Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Weaning (Beatmungs-Entwöhnung), Geriatrie (Altersmedizin) und Selbstheilungskräfte-Aktivierung bei Patienten („Heilimpuls“) tätig werden.

Dennoch steht der „Fachklinik Himmelsberg“ weiter Ärger ins Haus: Denn die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, kurz „Wettbewerbszentrale“ genannt, mit Hauptsitz im hessischen Bad Homburg hält weiterhin an ihrer Unterlassungsklage fest, die sie Anfang Juni beim Landgericht Zweibrücken eingereicht hatte (wir berichteten). Für kommenden Mittwoch ist in dieser Sache ein Verhandlungstermin vor der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Zweibrücken anberaumt. Die Unterlassungsklage richtet sich gegen das Geschäftsgebaren der Firma Helexier, die seit Monaten mit dem Begriff „Fachklinik“ wirbt, obwohl die für eine solche medizinische Einrichtung notwendige behördliche Genehmigung gar nicht vorlag. Dem Verhandlungstermin sieht Helexier-Berater offenbar gelassen entgegen: „Die Klinik ist ja nie ans Netz gegangen, hat nie Patienten stationär aufgenommen.“

Trotz der nun wohl unmittelbar bevorstehenden Erteilung der Privatklinik-Genehmigung lässt die Wettbewerbszentrale nicht locker. „Nein, der Prozess ist nicht hinfällig“, teilte die Geschäftsführerin Christiane Köber am Freitag auf eine entsprechende Anfrage unserer Zeitung mit. Denn es bleibe dabei, „dass die GmbH ohne Konzession mit dem Begriff ,Klinik‘ geworben hat. Sofern tatsächlich eine Konzession vorliegt, könnte die Klage für erledigt erklärt werden“. Das Gericht entscheide „dann nur noch über die Kosten“, so Köber. Bleibt also abzuwarten, was zuerst da ist – das Urteil oder die Konzession.

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