Meinung Weckruf für Mainz
Die Frage der Sonntagsöffnungszeiten im Zweibrücker Outlet geht also in die nächste Runde. Das kommt nach dem, was das Gericht während der Verhandlung hat durchblicken lassen, nicht überraschend. Aber das Ganze ist ein Stellvertreterkrieg, war es schon mit der vom Einzelhandelsverband unterstützten Klage der Grünstädter Händlers Jost.
Denn was der BGH festgestellt hat, war eigentlich von Anfang an klar: Entscheidend ist die Frage, ob die Lex Zweibrücken, die 16 verkaufsoffene Sonntage erlaubt, unter den gegebenen Umständen noch zu halten ist.
Die Landesregierung muss endlich Farbe bekennen. Seit Monaten wenn nicht Jahren laviert sie herum, gibt auf Anfragen namentlich der Freien Wähler im Landtag nebulöse bis nichtssagende Antworten. Das grenzt schon an Arbeitsverweigerung. Der Bundesgerichtshof hat jetzt dem OLG Zweibrücken die Entscheidung über etwas aufgebürdet, was eigentlich die Politik schon lange hätte entscheiden müssen: Ist im Fall Zweibrücken der Schutz des Feiertages wichtiger oder die Unterstützung der regionalen Wirtschaft? Und der BGH hat dem OLG und eigentlich auch der Landesregierung alle entscheidenden Argumente noch einmal zusammengestellt, die es abzuwägen gilt. Ja, die Entscheidung ist nicht einfach und irgendjemand wird hinterher sauer sein. Aber wer keine Entscheidungen treffen kann, hat in der Riege der Entscheidungsträger nichts zu suchen. Der soll sich einen Job als Untergebener suchen, sich an die Anweisungen anderer halten, auf die er dann mit dem Finger zeigen kann, wenn er von Dritten kritisiert wird.