Durch 9-10 Personen Verletzter wurde zweifach operiert Bluttat auf Zweibrücker Alexanderplatz: Ermittlungen eingestellt
Zweibrücken · Staatsanwaltschaft Zweibrücken bedauert: Die neun- bis zehnköpfige Tätergruppe konnte nicht identifiziert werden.
Die schwere Körperverletzung am 12. Februar dieses Jahr auf dem Zweibrücker Alexanderplatz bleibt strafrechtlich ohne Folgen. „Trotz intensiver Ermittlungen konnte nicht festgestellt werden, wer für die Verletzungen des Geschädigten verantwortlich ist“, teilte die Staatsanwaltschaft Zweibrücken am Dienstag mit.
Direkt nach der Tat hatte die Polizei zunächst „nur“ wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt, doch die Staatsanwaltschaft stufte dies schnell zu einem Tötungsversuch hoch (wir berichteten).
Die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt erinnert in ihrer Pressemitteilung vom Dienstag zunächst an den Tathergang: „Am 12.02.2022 zwischen 22.31 Uhr und 22.46 Uhr erlitt ein 35-jähriger Mann im Laufe einer Auseinandersetzung am Alexanderplatz in Zweibrücken mehrere Schürfwunden, eine Wunde am Unterkiefer und eine Stichverletzung im Rücken. Die beiden letztgenannten Verletzungen bedurften der chirurgischen Versorgung, wobei keine konkrete Lebensgefahr für den Geschädigten bestand.“
Weiter schreibt die Staatsanwaltschafts-Chefin: „Anhand der Angaben der Zeugen und des Geschädigten, der zum Tatzeitpunkt unter Alkoholeinfluss stand, konnte festgestellt werden, dass es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Geschädigten und einer Gruppe aus zwei bis drei Personen kam.“
Was ist bekannt zum Anlass und Inhalt der zunächst verbalen Auseinandersetzung? Auf diese Merkur-Nachfrage ergänzt Weingardt: „Der Anlass der Auseinandersetzung ist nicht bekannt. Es erfolgten gegenseitige Beleidigungen.“
Nachdem aus zwei bis drei Personen zählende Gruppe sich zunächst Richtung Fußgängerzone entfernte, „kehrten sie mit weiteren sieben Personen zurück“, schreibt die Staatsanwaltschaft. Dann eskalierte die Lage massiv: „Alle neun bis zehn Personen dieser Gruppe schlugen auf den Geschädigten ein. Ein Zeuge, ein Bekannter des Geschädigten, konnte drei der Angreifer von dem Geschädigten wegziehen, die weiteren Personen schlugen weiter auf den Geschädigten und traten, als er zu Boden ging, auf ihn ein.“
Womit der Stich zugefügt wurde, bleibt unklar: „Der Einsatz eines Messers wurde weder von dem Zeugen noch von dem Geschädigten selbst beobachtet.“
„Nachdem die Angreifer von dem Geschädigten abgelassen hatten, half der Zeuge dem Geschädigten auf und stellte bei diesem Verletzungen fest. Er brachte den Geschädigten ins Krankenhaus, wo er ärztlich versorgt wurde“, schreibt die Staatsanwaltschaft.
„Durch eine Wahllichtbildvorlage konnten die Angreifer nicht identifiziert werden“, berichtet die Staatsanwaltschaft weiter. Weingardt ergänzt dazu auf Merkur-Nachfrage: „Es gab keine potentiell Tatverdächtigen.“ In solchen Fällen werde „ein ,buntes Potpourri‘ aus Lichtbildern tatsächlich existierender Personen (aus anderen Verfahren) und computererstellten Bildern vorgelegt, erläutert Weingardt: „So hofft man, bestenfalls durch Erkennen einer Person einen Treffer, zumindest Ansätze für weitere Ermittlungen zu erhalten, und sei es nur, dass ein Zeuge feststellt, das Lichtbild einer Person komme dem Aussehen eines Beteiligten nahe.“
Die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft verweist auf eine Reihe weitere ergebnislose Versuche, den Täter auf die Spur zu kommen: „Anwohnerbefragungen, Befragungen von Geschäftsinhabern, Taxi- und Busüberprüfungen sowie Presseaufrufe blieben erfolglos und führten nicht zu Erlangung weiterer Hinweise auf die Täter. Weitere Ermittlungsansätze sind nicht vorhanden, sodass das Verfahren einzustellen war.“
In der Pressemitteilung der Polizei kurz nach der Tat hatte es geheißen, in einer ersten kurzen Aussage habe der Verletzte die Personengruppe wie folgt beschrieben: alle männlich, ungefähr 20 bis 25 Jahre alt, dunkel gekleidet, südeuropäisches Erscheinungsbild. Worin genau das „südeuropäische“ Aussehen bestehe, sei noch nicht bekannt, so die Polizei damals auf Merkur-Nachfrage.
Unter der Beschreibung „südeuropäisches Erscheinungsbild“ kann man sich ja sehr Unterschiedliches vorstellen. Haben die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hierzu nähere Erkenntnisse gebracht, insbesondere gibt es überhaupt Erkenntnisse darüber, ob die Täter einer bestimmten Gruppe zuzuordnen waren, wenn ja welcher? Auf diese Merkur-Nachfrage antwortet jetzt Weingardt: „Die Ermittlungen haben hierzu keine näheren Erkenntnisse erbracht, insbesondere nicht zu Erkenntnissen, ob die Angreifer einer bestimmten Gruppierung zuzuordnen sind.“
In der Gegend hatte es zuletzt mehrere Fälle von Vandalismus und Gewalttaten gegeben. Nur wenige Meter vom jetzigen Tatort entfernt, war es vergangenes Jahr in der unteren Maxstraße zu zwei weiteren nächtlichen Körperverletzungen gekommen. Am 3. Oktober gab es bei einem Streit mit ungefähr zehn Beteiligten mehrere Verletzte, einer davon durch eine zerbrochene Bierflasche. Nach einer Massenschlägerei am 13. Juni musste ein mit einem Messer gestochener junger Mann drei Stunden lang notoperiert werden. Hierzu ermittelt die Staatsanwaltschaft immer noch (wir berichteten).