Lärmschutz in Zweibrücken Klappt’s jetzt endlich 2019?

Zweibrücken · Der Baubeginn der A 8-Lärmschutzwand verzögert sich laut LBM einmal mehr. Diesmal ist die Sanierung der A 62 mitverantwortlich.

 Bis die Lärmschutzwand (im Hintergrund) weiter voranschreitet, vergeht wohl noch einige Zeit.

Bis die Lärmschutzwand (im Hintergrund) weiter voranschreitet, vergeht wohl noch einige Zeit.

Foto: voj/voj/pma

Es war kaum anders zu erwarten: Die Bauarbeiten für die Lärmschutzwand an der A 8 bei Bubenhausen beginnen später als bisher geplant. Es wird frühestens kommendes Frühjahr so weit sein, teilt der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz auf Merkur-Anfrage mit. Noch vergangenen Dezember hatte der LBM davon gesprochen, dass die Bauarbeiten möglichst 2018 beginnen sollen. Nun ist die Situation wieder eine andere.

Es geht um zwei Abschnitte: Einen 680 Meter langen Pflichtbauteil Zweibrücken-Mitte-Lanzstraße und den Bereich Landesgrenze-Lanzstraße (920 Meter lang), wo die Straßenbaubehörde zwar freiwillig eine Lärmschutzwand errichten könne, dies aber nicht muss. Und der mögliche 2019er-Baustart gilt auch nur für den erstgenannten Teil. Dieser sei seit Ende April 2017 im Abstimmungsverfahren zur Baurechtsbeschaffung. Offen sei noch eine erforderliche wasserwirtschaftliche Genehmigung. „Wir sind darum bemüht, dass die wasserrechtliche Genehmigung noch im II. Quartal 2018 vorliegt und damit auch abschließend das Baurecht erteilt werden kann“, schreibt LBM-Sprecherin Birgit Küppers. Es gibt noch einen praktischen Grund, warum Baumaßnahmen an der A 8 aktuell ungünstig kämen: die laufende Erneuerung der A 62 zwischen Bann und Thaleischweiler-Fröschen.

Mindestens bis Ende 2018 ist die A 62 für den Verkehr komplett gesperrt, die A 8 avanciere zur Umleitungsstrecke. Küppers: „Zusätzliche Baustellen auf der A 8, welche den Verkehr beeinträchtigen, sollten dann nach Möglichkeit vermieden werden“. Es sei generell so, „dass die Vielzahl der anstehenden Fahrbahnerneuerungen untereinander aufgrund ihrer Verkehrsbeeinträchtigungen zu koordinieren sind“. Der LBM könne sie nicht ohne weiteres verschieben – daher nähmen sie „Einfluss auf den Beginn der Umsetzung baurechtlich abzusichernder Maßnahmen wie die Lärmschutzwand Zweibrücken“.

Für den A8-Lärmschutzwand-Sektor bis zur Landesgrenze sind laut Küppers derweil inzwischen die Lärmschutzmaßnahmen fertig geplant. Aber es werden derzeit noch die „abschließenden Unterlagen für das förmliche Planfeststellungsverfahren zur Baurechtsbeschaffung erstellt. Dabei einzuarbeiten sind auch die Ergebnisse der für den Abschnitt ‚Landesgrenze – K2/Lanzstraße‘ erwarteten wasserwirtschaftlichen Genehmigung; insofern ist die Fertigstellung der Planfeststellungsunterlagen auch hiervon abhängig“, schreibt Küppers. Das Planfeststellungsverfahren soll spätestens bis Ende Juni 2018 eingeleitet werden. Küppers: „Von der Dauer des Planfeststellungsverfahrens ist der Zeitpunkt der Aufstellung des Bauentwurfes und die bauliche Umsetzung abhängig.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort