Geschäftsführer und Kreisverband vor Gericht Streitakte „Sauder gegen Rotes Kreuz“ erreicht Zweibrücken

Zweibrücken · Eine Zivilkammer des Landgerichts befasst sich demnächst mit der Klage des ehemaligen südwestpfälzischen DRK-Kreisgeschäftsführers gegen die fristlose Kündigung durch seinen Dienstherren. Dabei geht es auch um viel Geld.

 Mario Sauder und sein ehemaliger Arbeitgeber, das DRK Südwestpfalz, haben sich im Streit getrennt.

Mario Sauder und sein ehemaliger Arbeitgeber, das DRK Südwestpfalz, haben sich im Streit getrennt.

Foto: Nadine Lang

Am Montag hat die Akte „Sauder gegen Rotes Kreuz“ das Landgericht Zweibrücken erreicht, wie dessen Vizepräsident Uwe Fischer auf Nachfrage mitteilte: „Der Rechtsstreit ist am heutigen Tag beim Landgericht Zweibrücken eingegangen.“ Der Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen Geschäftsführer des Kreisverbands Südwestpfalz des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Mario Sauder, und seinem einstigen Dienstherren habe zwar „noch kein Akteinzeichen erhalten“, werde aber wohl vor der Ersten Zivilkammer ausgetragen. Fischer weiter: „Mit einer Terminierung ist wegen einzuhaltender Fristen bei bestmöglichem Verlauf frühestens ab Juni zu rechnen.“

Rückblende: Im Juni 2020 hatte Sauder nach eigenen Angaben „ausschließlich wegen persönlicher Differenzen“ fristgerecht zum 31. Dezember 2020 gekündigt. Zehn Tage später hatte das DRK-Präsidium seinerseits eine fristlose Kündigung nachgeschoben und der DRK-Kreisverband seine einstige Führungskraft zeitgleich wegen Untreue angezeigt, wie der Präsident des DRK-Kreisverbandes Klaus Fuhrmann damals bestätigt hatte. Als Grund für die fristlose Kündigung nannte er seinerzeit Unregelmäßigkeiten bei den Finanzen, die bei einer buchhalterischen Prüfung „aufgefallen“ wären (wir berichteten).

Die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt teilte unserer Zeitung damals auf eine entsprechende Anfrage mit, ihrer Behörde liege „eine Strafanzeige des DRK-Kreisverbandes Südwestpfalz e.V. gegen den früheren Geschäftsführer des DRK-Kreisverbandes wegen Untreue vor“. Darin habe „der Anzeiger“ vorgetragen, „der Beanzeigte habe zu Unrecht die Auszahlung von Überstunden und die Umschreibung eines Telefonanschlusses veranlasst und sich damit Vermögensvorteile verschafft“. Die Staatsanwaltschaft habe laut Weingardt allerdings keine Ermittlungen aufgenommen, sondern „das Verfahren nach Paragraph 154d der Strafprozessordnung vorläufig zur Klärung zivilrechtlicher Vorfragen eingestellt“. Das sei auch der heutige „Sachstand“, wie die Leitende Oberstaatsanwältin am Montag auf nochmalige Nachfrage mitteilte.

Heißt: Die Untreue-Ermittlungen gegen den ehemaligen Geschäftsführer liegen mindestens solange auf Eis, bis in dem Rechtsstreit Sauder gegen DRK, der jetzt das Landgericht Zweibrücken erreicht hat, entschieden wurde. Ex-DRK-Kreisgeschäftsführer Sauder war damals postwendend gegen die fristlose Kündigung durch seinen Dienstherren vorgegangen. Er hatte sich mit seiner Klage zunächst an das Arbeitsgericht Kaiserslautern gewandt, das sich jedoch für nicht zuständig erklärte, weil der ehemalige Geschäftsführer als „Organ“ des DRK-Vereinsvorstands nach Ansicht des Gerichts kein Arbeitnehmer im originären arbeitsrechtlichen Sinne gewesen sei. Weshalb das Arbeitsgericht Kaiserslautern den Vorgang zur Prüfung ans Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz weiterleitete – welches nun vor einigen Wochen entschied, das zivilrechtliche Verfahren ans Landgericht Zweibrücken abzugeben. Wie der Sprecher des Mainzer Landesarbeitsgerichts Klemens Dörner unserer Zeitung am Montag bestätigte, geht es in der Klage des ehemaliges Kreisgeschäftsführers gegen das DRK nicht nur um die Aufhebung seiner fristlosen Kündigung durch seinen früheren Arbeitgeber und seine Weiterbeschäftigung bis Ende 2020, sondern auch um nicht wenig Geld. Demnach soll Sauder rund 21 000 Euro vom DRK fordern, um sich damit 45 seinerzeit von ihm nicht in Anspruch genommene Urlaubstage auszahlen zu lassen. Zudem soll Sauder in seiner Klage 300 Euro nebst Zinsen für den durch die fristlose Kündigung bedingten Entzug des Dienstwagens verlangen.

Zu den genannten Beträgen wollte Sauder am Montag auf Nachfrage nichts Konkretes sagen: Er könne aber „bestätigen, dass ich nach meiner Kündigung und der darauf folgenden (meiner Ansicht nach ungerechtfertigten) fristlosen Kündigung des DRK Forderungen gestellt habe, die ich gerichtlich klären lasse“, teilte der Ex-Kreisgeschäftsführer schriftlich mit.

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