Nach Urteil von Landgericht Zweibrücken: Rechtsweg zum Bundesgerichtshof Wegen Kindesmisshandlung verurteilte Mutter geht in Revision

Zweibrücken/Karlsruhe · Die 60-Jährige wehrt sich juristisch gegen die vierjährige Haftstrafe.

Es ist noch nicht zu Ende. Die 60-Jährige, die Mitte Juli vom Landgericht Zweibrücken wegen Misshandlung ihrer Kinder und Betrugs zu vier Jahren Haft verurteilt wurde (wir berichteten), hat gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt. Das teilte Landgerichtssprecher Uwe Fischer auf Merkur-Anfrage mit. Demnach wird sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein zweites Mal mit dem Fall befassen müssen.

Die Südwestpfälzerin, die vier ihrer sechs Kinder gemeinsam mit ihrem inzwischen verstorbenen Ehemann jahrzehntelang unter anderem mit Stöcken, Baseballschlägern, Handfegern und Fäusten gequält oder die Misshandlungen zumindest geduldet haben soll, hatte bereits gegen das gleichlautende Urteil der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts aus dem Jahr 2017 Revision eingelegt. Der BGH hob den damaligen Richterspruch teilweise auf und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung zurück an eine andere Strafkammer des Landgerichts. So musste die Zweite Große Strafkammer den Fall in weiten Teilen ganz neu aufrollen. Wobei die Urteile zum ursprünglich mitangeklagten Pflegegeld-Betrug und zu zwei Fällen von Kindesmisshandlung bereits rechtskräftig sind. Weshalb sich die Zweite Strafkammer jüngst „nur“ mit den beiden vom BGH rechtlich beanstandeten Fällen von Kindesmisshandlung zum Nachteil des ältesten, heute 38-jährigen Sohnes und der zweitältesten, heute 35-jährigen Tochter befassen musste.

Bis zur BGH-Entscheidung kann es noch dauern. Ohnehin müsse erst das schriftliche Urteil vom Landgericht formuliert und zugestellt werden, erläuterte Fischer. Der BGH könne nach der Prüfung die Revision verwerfen, das Urteil ändern oder – „sehr theoretisch“ – das Verfahren nochmals ans Landgericht Zweibrücken zurückverweisen.