Keine weiteren Rechtsmittel gegen Mörsbacher Deponie-Erweiterung

Zweibrücken · Zwar will der BUND weiter dagegen kämpfen, dass die Erweiterung der Mörsbacher Mülldeponie in der geplanten Form kommt – allerdings nur noch auf politischer Ebene. Weitere Rechtsmittel schließt der Umweltverband aus.

 Die Deponie bei Mörsbach wird erweitert. Foto: pma/thw

Die Deponie bei Mörsbach wird erweitert. Foto: pma/thw

Foto: pma/thw

Der Erweiterung der Mülldeponie im Rechenbachtal bei Mörsbach steht nun endgültig nichts mehr im Wege. Der Umweltverband BUND, der gegen das Projekt geklagt hatte, verzichtet nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Koblenz zugunsten der Erweiterung (wir berichteten) auf weitere Rechtsmittel . Das teilte der Zweibrücker BUND-Chef Wolfgang Adelfang gestern auf Merkur-Nachfrage mit.

Da das OVG eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen hat, wäre dem BUND nur noch die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde geblieben. Davon mache man aber keinen Gebrauch, sagte Adelfang. Die Erfolgsaussichten seien zu gering. Um beim Bundesverwaltungsgericht mit der Beschwerde durchzukommen, hätte man etwa Verfahrensfehler oder eine besonders herausgehobene Bedeutung des Falls nachweisen müssen. Auch ein Widerspruch des Koblenzer Richterspruchs zu einem Urteil einer höheren Instanz wäre ein Grund für einen Erfolg der Beschwerde gewesen.

Den Kopf in den Sand stecken will der BUND nun aber nicht. Man werde weiter gegen die Pläne des Deponie-Betreibers, den Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken (UBZ), vorgehen, kündigte Adelfang an: "Wir werden versuchen, auf politischer Ebene Einfluss zu nehmen." Denn das OVG-Urteil habe auch deutlich gemacht, dass die Landesgesetzgebung theoretisch sehr wohl strengere Auflagen für den Betrieb und die Nutzung der Deponie machen könnte. Dafür wolle man sich nun einsetzen.

Einen weiteren direkten Dialog mit dem Deponie-Betreiber, den der UBZ nach dem Richterspruch angeboten hatte, nannte Adelfang "aufgrund der handelnden Personen schwierig".

UBZ-Chef Werner Boßlet hatte nach dem OVG-Urteil angekündigt, "zügig" mit der Erweiterung beginnen zu wollen, womöglich nach den Sommerferien. Schon Ende 2017 oder im Laufe des Jahres 2018 könnte das Projekt abgeschlossen sein.

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