Keine Ermittlungen gegen Gundacker wegen Mobbingvorwürfen

Zweibrücken · Der Leitende Oberstaatsanwalt Martin Graßhoff sieht „keinen Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten“ bei Verbandsgemeinde-Bürgermeister Jürgen Gundacker. Der erklärte gestern, er suche „umgehend“ das interne Gespräch mit seinen Mitarbeitern.

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Zweibrücken , Martin Graßhoff, leitet kein Ermittlungsverfahren gegen den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, Jürgen Gundacker, ein. Es werde auch nicht gegen Mitarbeiter Gundackers ermittelt. Das teilte Graßhoff gestern mit. Die Anklagebehörde habe das anonyme Schreiben, in dem schwere Mobbing-Vorwürfe gegen Gundacker beziehungsweise Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung beklagt wurden (wir berichteten) geprüft und sei zu folgendem Fazit gekommen, so Graßhoff: "Weder aus dem anonymen Schreiben noch aus der anschließenden Medienberichterstattung" oder aus weiteren "beigezogenen Unterlagen" hätten sich "irgendwelche tatsächlichen Anhaltspunkte für ein möglicherweise strafrechtlich relevantes Verhalten der in dem Schreiben genannten Personen ergeben". Es bestehe folglich "kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten", deshalb habe "die Staatsanwaltschaft von der Aufnahme von Ermittlungen abgesehen", so Graßhoff weiter.

Gundacker meldete sich gestern zu Wort (nachdem er zuvor mehrere Tage auf Anfragen nicht reagiert hatte); er erklärte per Mail: "Mir liegt mittlerweile das anonyme Schreiben vor, das die Staatsanwaltschaft erhalten hat. Die dort angesprochenen Punkte werden von mir und unserer Verwaltung sehr ernst genommen." Gundacker betonte: "Mir ist sehr daran gelegen, dass die Angelegenheit ordnungsgemäß aufbereitet wird und gemeinsam geeignete Maßnahmen erarbeitet werden. Hierbei steht für mich die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Beteiligten im Vordergrund. Deshalb habe ich umgehend zu einem internen Gespräch mit Vertretern der Verbandsgemeinde und den Mitgliedern des Personalrates eingeladen."

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