Keine Auto-Zulassung mehr ohne Iban

Zweibrücken · Ab Januar ist es notwendig, dass für die Zulassung von Fahrzeugen beziehungsweise die damit verbundene Weiterleitung der Kontodaten an die Kfz-Steuerstelle die „Iban“ vorliegt. Darauf weist die Zweibrücker Stadtverwaltung hin.

Iban ersetzt die Kontonummer einschließlich Bankleitzahl. Diese Nummer ist für das neue "Sepa"-Verfahren im Bankbereich notwendig, mit dem der europäische und inländische Zahlungsverkehr vereinfacht und beschleunigt werden soll. Bei den meisten Kunden ist diese neue Nummer noch nicht auf der Kontokarte abgedruckt.

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