Keine Abgabe für Touristen geplant

Zweibrücken · Bislang dürfen nur anerkannte Fremdenverkehrsgemeinden, Erholungs- und Kurorte einen Tourismusbeitrag erheben. Rheinland-Pfalz will jetzt allen Kommunen die Einführung einer solchen Abgabe erlauben. Für Zweibrücken-Land wäre das grundsätzlich interessant, für Zweibrücken eher nicht.

Während sich die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land sehr interessiert an der Einführung eines Tourismusbeitrages zeigt, plant die Rosenstadt tendenziell keine solche Abgabe. Das lässt Oberbürgermeister Kurt Pirmann (SPD ) durch Stadtsprecher Heinz Braun mitteilen. Hintergrund: Die rheinland-pfälzische Landesregierung will eine neue Einnahmemöglichkeit für Städte und Gemeinden schaffen. Künftig sollen alle Kommunen mit Aufwendungen für den Fremdenverkehr einen Tourismusbeitrag erheben können, wenn sie das wollen (wir berichteten kurz).

"Die Übernachtungszahl ist bei uns relativ gering", begründet Braun die Haltung des Zweibrücker OBs. Der Verwaltungsaufwand sei demgegenüber zu groß, um mit einer solchen Abgabe eine lukrative Einnahmequelle für die Stadt Zweibrücken erschließen zu können. Bereits auf die Erhebung der sogenannten "Bettensteuer" verzichtete die Rosenstadt. Später wurde diese Abgabe dann ohnehin vom Bundesverwaltungsgericht gekippt.

Anders als bei der "Bettensteuer" handelt es sich bei dem Fremdenverkehrsbeitrag um eine zweckgebundene Abgabe, die nur für den Tourismus und nicht für andere Infrastrukturmaßnahmen verwendet werden darf. Der Verbandsbürgermeister von Zweibrücken-Land, Jürgen Gundacker (SPD ), zeigt sich sehr aufgeschlossen für eine Einführung der Abgabe: "Für uns ist es wichtig, eine solche Möglichkeit zu haben", sagt er. Denn Kosten habe die Verbandsgemeinde genug, um sich für Touristen attraktiv zu machen. Gundacker nennt als Beispiele das Klostermuseum Historama, die Unterhaltung der Wander- und Radwege sowie das Warmfreibad in Contwig. Wie ein Tourismusbeitrag in Zweibrücken-Land letztendlich aussehe und ob er auch tatsächlich eingeführt werde, müsse man aber noch abwarten. Das komme darauf an, wie das Gesetz am Ende konkret aussehe. Viele Fragen seien zu klären: Ab wann und in welchem Umfang wird die Abgabe erhoben? Auf welche Einrichtungen? Wie kann der Beitrag gerecht gestaltet werden? Bislang gibt es nur einen Gesetzentwurf, den das Kabinett beschlossen hat. Nun ist der Landtag am Zug.

Wie die dpa schreibt, werden die Gäste den Beitrag voraussichtlich über Hotels und die Gastronomie zahlen. Aber auch ein Bäcker, der Brötchen für ein Hotel backt, oder ein Handwerker, der ein Souvenir herstellt.

In Hornbach, das eine anerkannte Fremdenverkehrsgemeinde ist, gibt es bereits seit einigen Jahren eine Tourismusabgabe. Jeder Hotelgast muss 1,50 Euro pro Nacht zahlen, erläutert Bürgermeister Reiner Hohn und begründet den Beitrag: "Wir müssen ja etwa unsere Wanderwege unterhalten." Eine Ausweitung der Abgabe auf alle Kommunen sei eine "gute Entscheidung".

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