Zweibrücken Stadt lässt „Spaziergänger“ gewähren

Zweibrücken · Bundesweit mehren sich die Demonstrationen, auf denen Bürger ihre große Sorge vor einer Impfpflicht zum Ausdruck bringen. Auch in Zweibrücken wird regelmäßig „spaziert“. Das Rathaus erklärt auf Anfrage, dass bislang alles friedlich verlaufen sei. Es gebe von daher keinen Ansatz, diese Aktionen zu untersagen. Ein Verbot wäre unverhältnismäßig.

 Die drohende Impfpflicht treibt bundesweit Menschen zu „Spaziergängen“ auf die Straße (Symbolfoto).

Die drohende Impfpflicht treibt bundesweit Menschen zu „Spaziergängen“ auf die Straße (Symbolfoto).

Foto: dpa/Sven Hoppe

Die Angst vor einer Impfpflicht treibt in Deutschland immer mehr Menschen auf die Straße. Bundesweit nimmt die Zahl der Demonstrationen, die sich gegen die aus der Sicht der Teilnehmer zu rigide Corona-Politik richtet, zu. Auch in Zweibrücken haben mittlerweile mehrere „Spaziergänge“ stattgefunden (wir berichteten mehrfach).

Als solche „Spaziergänge“ deklarieren die Demonstranten ihre Kundgebungen, aus Sorge, sie könnten womöglich verboten werden. Ist diese Gefahr tatsächlich berechtigt? Prüft die Verwaltung der Rosenstadt wirklich, diese Veranstaltungen zu untersagen?

Die Nachfrage des Pfälzischen Merkur zeigt, dass diese Befürchtung der Demonstranten unberechtigt ist. Zumindest nach dem jetzigen Stand der Dinge und nach Beurteilung der Gesamtumstände. 

Das macht Jens John, Sprecher der Stadtverwaltung in seiner Antwort deutlich. „Nachdem die Ordnungsbehörde gemeinsam mit der Polizei schon zahlreiche sogenannte ,Spaziergänge‘ innerhalb des Stadtgebietes überwacht hat, ist sie nach Prüfung der Rechtslage zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Verbot unverhältnismäßig wäre“, erklärt John auf unsere Anfrage hin.

Und begründet, warum die Stadt die Demonstranten gewähren lässt: „Die überwiegende Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gehört nach den Erkenntnissen der Ordnungsbehörde zum ,bürgerlichem Spektrum‘ und ist bisher weder politisch noch polizeilich in Erscheinung getreten.“

Der Pressesprecher hält weiter fest: „Die Zweibrücker Situation ist nicht vergleichbar mit anderen Städten in Rheinland-Pfalz oder den ostdeutschen Bundesländern, da es hier noch nie zu gewalttätigen Auseinandersetzungen während der sogenannten ,Spaziergänge‘ kam. Desweiteren wurden bei den sogenannten ,Spaziergängen‘ bisher noch keine Straftaten wegen Verunglimpfung des Staates, Beleidigung oder unerlaubter Pyrotechnik festgestellt.“

„Verunglimpfung des Staates“ – ein solches von John erwähntes Handeln war bundesweit teilweise zu beobachten, manche Teilnehmer hatten etwa Deutschland-Fahnen in die Höhe gehalten, auf denen eine Banane prangte (unter anderem in Saarbrücken, siehe Titelseite).

Nach Rücksprache mit dem Rechtsamt der Rosenstadt macht John deutlich: „Die Teilnahme an einem sogenannten ,Spaziergang‘ ist weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat. Vereinzelte Verstöße gegen die Maskenpflicht werden im Nachhinein geahndet, aber eine Auflösung der sogenannten ,Spaziergänge‘ ist aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht möglich.“

Der Pressesprecher bescheinigt den Zweibrücker Demonstranten eine umsichtige Vorgehensweise: „Der Großteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommt den Auflagen, Masken zu tragen und Abstand zu halten, bisher nach.“

Johns Fazit lautet denn auch: „Aus den vorgenannten Gründen und Erwägungen ist ein Verbot der sogenannten ,Spaziergänge‘ aus Sicht der Ordnungsbehörde derzeit unverhältnismäßig.“

Was das Verhalten der Demonstranten anbelangt, ist übrigens Matthias Mahl, Leiter der Polizeiinspektion in Zweibrücken, dieser Tage im Pfälzischen Merkur zu einer ganz ähnlichen Einschätzung gekommen. Mahl hatte gesagt, nach Beobachtung der Beamten seien die Teilnehmer verständig und hielten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln ein. Die Demonstrationen seien bis dato immer friedlich verlaufen.

Man beobachte in den Sozialen Netzwerken die Entwicklung und verfolge natürlich die weiter dort angekündigten Demonstrationen. Aufgrund der Dynamik der Entwicklung gehe man davon aus, dass es weitere „Spaziergänge“ geben werde.

 Die Sorge vor einer Impfpflicht treibt bundesweit immer mehr Menschen auf die Straße. In sogenannten „Spaziergängen“ geben sie ihren Ängsten Ausdruck. So wie hier zu Wochenbeginn in Potsdam. „Freie Impfentscheidung“, fordern die Demonstranten auf Plakaten. 
 Auch in Zweibrücken wird regelmäßig „spaziert“. Bislang blieb die Teilnehmerzahl in der Rosenstadt bei knapp unter 100 Personen, zuletzt waren es 
 etwas weniger.

Die Sorge vor einer Impfpflicht treibt bundesweit immer mehr Menschen auf die Straße. In sogenannten „Spaziergängen“ geben sie ihren Ängsten Ausdruck. So wie hier zu Wochenbeginn in Potsdam. „Freie Impfentscheidung“, fordern die Demonstranten auf Plakaten. Auch in Zweibrücken wird regelmäßig „spaziert“. Bislang blieb die Teilnehmerzahl in der Rosenstadt bei knapp unter 100 Personen, zuletzt waren es etwas weniger.

Foto: dpa/Soeren Stache

Unklar war für die Beamten in Zweibrücken zuletzt, woher genau die Teilnehmer der Zweibrücker Kundgebungen komme, ob es sich ausschließlich um Bürger der Stadt handele oder womöglich auch um Bürger etwa des Zweibrücker Landes, die extra für die „Spaziergänge“ angefahren kämen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort