Kein Obdachloser muss frieren

Zweibrücken. Die Kälte beißt an der Nasenspitze, die Finger werden klamm. Wer dieser Tage durch die Stadt spaziert, kommt schnell ins frieren. Und freut sich auf die wohlig warme Stube zuhause. Schnell gerät in Vergessenheit, dass es zahlreiche Menschen gibt, denen dieses warme Nest nicht beschieden ist

 In Zweibrücken bekommt jeder eine warme Schlafstelle. Foto: dpa

In Zweibrücken bekommt jeder eine warme Schlafstelle. Foto: dpa

Zweibrücken. Die Kälte beißt an der Nasenspitze, die Finger werden klamm. Wer dieser Tage durch die Stadt spaziert, kommt schnell ins frieren. Und freut sich auf die wohlig warme Stube zuhause. Schnell gerät in Vergessenheit, dass es zahlreiche Menschen gibt, denen dieses warme Nest nicht beschieden ist. Gerade in größeren Städten nimmt die Zahl Obdachloser, die unter freiem Himmel schlafen müssen, zu. "In Zweibrücken kenne ich keinen solchen Fall, wie es ihn in Großstädten oft gibt. Hier bekommt jeder, der das möchte, eine Schlafstelle zugewiesen", erklärt Harald Kusch (Foto: eck), Sachbearbeiter für Obdachlose beim städtischen Sozialamt. Aber auch in Zweibrücken müssten an Weihnachten wohl einige Menschen frieren, gäbe es das Sozialamt nicht."Insgesamt sind derzeit rund 100 Personen, die ohne unsere Hilfe wohl keine Wohnung hätten, in Unterkünften untergebracht", so Kusch. Es handele sich nicht nur um Alleinstehende, Umherziehende, die kurz in der Rosenstadt verweilen, bevor sie weiterreisen. Ganze Zweibrücker Familien, denen die Wohnung etwa wegen Zahlungsunfähigkeit gekündigt wurde und "die keine Chance auf dem Wohnungsmarkt hätten", bekamen schon von Kusch eine Wohnung zugewiesen. In der Stadt gibt es gerade für kurzfristige Fälle eine Sammelunterkunft in der Webenheimerstraße. Weitere Unterkünfte hat das Sozialamt in der Junkers-, Schwalben- und Sickingerhöhstraße gemietet. Neben den klassischen Obdachlosen, Personen, denen die Wohnung gekündigt wurde und Menschen, die just aus dem Gefängnis entlassen wurden und ohne Bleibe sind, gebe es "immer mehr junge Betroffene, die von den Eltern wegwollen, weil es zuhause Krach und Gewalt gibt, oft gar seitens der Kinder", erklärt Kusch. Nach dem Sozialgesetzbuch muss bis zum Alter von 25 Jahren eigentlich bei den Eltern wohnen, wer nicht in der Lage ist, eine eigene Wohnung zu finanzieren. "Aber es bringt nichts, darauf zu pochen, wenn es zuhause nur Krawall gibt. Daher weisen wir diesen jungen Erwachsenen auf Wunsch für eine gewisse Zeit eine Schlafstelle in der Sammelunterkunft zu."

Kusch beobachtet, dass diese Fälle, in denen zuhause Gewalt und Hass herrschen, in denen sich Kinder und Erwachsene entzweien, zunehmen. "Das ist leider der Werteverfall", lautet sein trauriges Resümee.

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