Kein Kläger in Sicht

Zweibrücken · Die Landesregierung will derzeit nichts an den zwölf zusätzlichen Sonntagsöffnungen auf dem Zweibrücker Flugplatzgelände ändern, von denen vor allem die Style Outlets profitieren. Und da im Moment kein Kläger in Sicht ist – die Kirchen planen keine juristischen Schritte – dürfte die Regelung erst einmal fortbestehen.

Die beiden großen Kirchen planen derzeit keine Klage gegen die zwölf zusätzlichen Sonntagsöffnungen rund um das Zweibrücker Flugplatzgelände. Das geht aus Merkur-Nachfragen beim katholischen Bistum Speyer und bei der Evangelischen Landeskirche hervor. Beide wollen aber weiter politisch gegen die Ausnahmeregelung vorgehen.

Die zusätzlichen Öffnungen kommen vor allem den Style Outlets zugute. Nach dem Ende der Passagierflüge in Zweibrücken und der Zurückstufung des Airports zum "Sonderlandeplatz" war die Diskussion um die zusätzlichen Sonntagsöffnungen neu entbrannt (wir berichteten). Grundlage für die Ausnahmeregelung ist das 2006 geänderte Ladenöffnungsgesetz und eine darauf basierende Landesverordnung vom März 2007. Brisant: Die damalige Sozialministerin Malu Dreyer (SPD ) hatte die erweiterten Öffnungsmöglichkeiten wie folgt begründet: "Die Ausnahmeregelung für das nähere Einzugsgebiet des Flugplatzes Zweibrücken trägt dem steigenden Passagieraufkommen und damit auch dessen wirtschaftlicher Bedeutung für die Region Rechnung."

Ein Passagieraufkommen gibt es inzwischen nicht mehr. Im Konzept vom neuen Investor Triwo sind allenfalls einige Test- und Schulungsflüge vorgesehen. Vor diesem Hintergrund äußerten die Industrie- und Handelskammer (IHK) und der Einzelverband in Rheinland-Pfalz Bedenken am Fortbestehen der Regelung.

Doch die zusätzlichen Öffnungsmöglichkeiten sind weiter gültig und sollen nach dem Willen des Mainzer Sozialministeriums vorerst bestehen bleiben, bekräftigt jetzt dessen Sprecherin Johanna Bock: "Da noch keine Entscheidung bezüglich der zukünftigen Nutzung getroffen wurde, sehen wir vorerst keinen Handlungsbedarf." Sprich: Mainz hält sich zwar ein Hintertürchen offen, will die Regelung aber derzeit nicht kippen. Juristisch dagegen vorgehen könnten nur betroffene Angestellte oder eben die Kirchen.

Doch Letztere gehen erst einmal einen anderen Weg: "Eine Klage streben wir zurzeit nicht an", teilt die Evangelische Kirche der Pfalz mit. "Als Landeskirche setzen wir immer zuerst auf Gespräche, die alle Beteiligten miteinander führen sollten. Dazu gehören neben der Politik auch der Einzelhandel und die Gewerkschaften", so Pressesprecher Wolfgang Schumacher. Seine Kirche kritisiert die Regelung bereits seit 2006 und sieht darin nach wie vor eine "Aushöhlung des grundgesetzlich garantierten Sonntagsschutzes". Der Sprecher weiter: "Der Landesregierung ist unsere grundsätzliche Haltung bekannt, nach der der Sonntag ein freier Tag für die ganze Gesellschaft ist."

Das katholische Bistum Speyer sieht keinen Grund, an der Sonderregelung am Flugplatz festzuhalten: "Mit dem Wegfall des Reiseflugverkehrs ist unseres Erachtens auch die Begründung für eine solche weitgehende Sonderregelung entfallen", teilt Bistums-Sprecher Markus Herr mit. "Der Sonntag stellt aus christlicher Sicht ein hohes Kulturgut für die gesamte Gesellschaft dar." Allerdings erwäge das Bistum keine Klage: "Wir sind der Auffassung, dass für die Situation in Zweibrücken eine tragfähige Lösung nur auf dem Weg politischer Gespräche und Verhandlungen gefunden werden kann." Dafür steht Mainz bereit, sagt Bock: "Für Gespräche bezüglich des Sonn- und Feiertagsschutzes im Zusammenhang mit Sonntagsöffnungen steht die Landesregierung den Kirchen jederzeit zur Verfügung."

Nicht geäußert hat sich bislang die Gewerkschaft Verdi zum Thema zusätzliche Sonntagsöffnungen. Ebenso wenig auf die Merkur-Nachfrage, ob sie Outlets-Mitarbeiter bei einer Klage unterstützen würde.

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