Asylsuchende Kein Interesse am Integrationskurs?
Zweibrücken · In Zweibrücken verweigerten 2016 und 2017 fast die Hälfte der Flüchtlinge eine Teilnahme. Von den restlichen fielen drei Viertel durch. Der CDU-Landtagsabgeordnete Christoph Gensch mahnt beim Ministerium an, fehlenden Integrationswillen zu bestrafen.
Bei der Integration von Flüchtlingen gibt es in der Rosenstadt massive Defizite. Das legen Zahlen zu Integrationskursen nahe, die die Zweibrücker Volkshochschule für die rheinland-pfälzische Landesregierung zusammengestellt hat. Hintergrund war eine Kleine Anfrage von Christoph Gensch (CDU), die dieser am 17. Januar stellte.
Er wollte jeweils für die Jahre 2016 und 2017 etwa wissen, wie vielen anerkannten Asylsuchenden und Flüchtlingen mit SGB-II-Bezug (Grundsicherung für Arbeitsuchende) Integrationskurse angeboten wurden, wie viele davon die Kurse absolviert, abgebrochen oder bestanden haben. Das ernüchternde Fazit: Nur etwas mehr als die Hälfte der Asylsuchenden nahm angebotene Kurse wahr, davon wiederum bestand nur die Minderheit. In Zahlen sieht das so aus: Von den 819 Flüchtlingen, die 2016 einen Kurs hätten machen können, sagten 406 ab, von den 808 im Folgejahr waren es 345. Als Gründe für die Ablehnung gibt die VHS an: „Schwangerschaft, Familienzusammenzug/Umzug innerhalb der EU, Arbeits- oder Universitätsplatz gefunden, Jugendliche an weiterführende Schulen verwiesen.“ Ob die Verweigerungsgründe zuträfen, wird nach Genschs Kenntnis nicht geprüft.
Nur unregelmäßig teilgenommen oder durch Verspätungen aufgefallen waren laut VHS 2016 drei Personen, 2017 zehn. Sanktioniert wurden aus diesem Grund fünf beziehungsweise 15 Asylsuchende. 2016 brachen zudem 15 Asylsuchende die Integrationskurse ab, 2017 waren es 30. Somit schlossen 198 beziehungsweise 255 die Kurse in Zweibrücken erfolgreich ab – also 453 von 1627. Das sind nur knapp mehr als ein Viertel (28 Prozent).
Gensch kommentiert die Zahlen als „Offenbarungseid für die Integrationspolitik“. Außerdem sagt er: „Wir müssen eine Debatte darüber führen, mit welchen Maßnahmen wir diese Zahlen auch hier vor Ort verbessern können.“ Die Quoten der Teilnahmeverweigerer unter den Integrationskurspflichtigen seien „insgesamt deutlich zu hoch“. Erfolgreiche Integration hänge auch von der Bereitwilligkeit und der Bereitschaft der Asylsuchenden zur Zusammenarbeit ab. Der fehlende Wille, solche Angebote wahrzunehmen, müsse „eine direkte Negativsanktionierung zur Folge haben“.
Doch nicht nur die bloßen Zahlen lassen den CDU-Mann aufhorchen. Auch die Art und Weise, wann diese geliefert beziehungsweise nicht geliefert wurden. Der Versuch, sich ein Bild über die Effektivität der Integrationskurse in Zweibrücken zu machen, habe sich nämlich „schwierig“ gestaltet, so Gensch.
Hintergrund: In der vom 9. Februar datierten Beantwortung auf Genschs Anfrage vom 17. Januar schreibt das von Anne Spiegel (Güne) geführte rheinland-pfälzische Integrationsministerium, dass es sich zur Ermittlung der Zahlen zunächst an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gewandt habe, das für das zuständige Bundesinnenministerium bundesweit besagte Integrationskurse durchführt. Die Integrationskurse sind nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes das Grundangebot der Bundesrepublik zur Integration. Außerdem habe das Ministerium die kommunalen Gebietskörperschaften angeschrieben, die für die SGB-II-Bezieher zuständig zeichnen. Das BAMF habe die Daten aber nicht liefern können und auf eine im Internet einsehbare Integrationskursgeschäftsstatistik verwiesen. Außerdem habe die Stadt Zweibrücken ihre Antwort auch nicht rechtzeitig geliefert.
Angaben, die laut Gensch schlicht „falsch“ sind. Es habe sich auf Nachfrage in Zweibrücken nämlich herausgestellt, dass die Stadt ihre Antworten sehr wohl innerhalb der vom Ministerium gesetzten Frist geliefert habe. Ein dem Merkur vorliegender Mailverkehr bestätigt das. Demnach hatte das Ministerium die Stadt am 30. Januar angemailt und die Antworten spätestens für 5. Februar angemahnt – unter Verweis auf die vom Landtag gesetzte Frist, innerhalb deren den Fragestellern geantwortet werden muss. In Person von VHS-Chefin Melani Nekic lieferte die Stadt die Daten sogar schon am 2. Februar per Mail nach Mainz. Und das obwohl – wie Gensch anmerkt –, die Stadt selbst bei Ausschöpfung der Frist gerade einmal drei volle Werktage Zeit für die Beantwortung gehabt habe. Gensch: „Es drängt sich der Eindruck auf, dass man überhaupt nicht daran interessiert war, die Daten der Kommune fristgerecht zu erhalten. Was die unzutreffenden Angaben des Ministeriums mir gegenüber angeht, erwarte ich dringende Aufklärung.“
Gensch weiter: „Statt Informationen zurückzuhalten, sollte die Landesregierung ihrer Verantwortung nachkommen und die Ausländerbehörden in den Kommunen bei der Durchsetzung solcher Sanktionen unterstützen. Oder verschließt hier das Ministerium bewusst die Augen vor der Tatsache, dass erfolgreiche Integration eben auch von der Bereitschaft der Asylsuchenden und nicht nur von Integrationsbereitschaft des Aufnahmelandes abhängt? Das Prinzip von Fördern und Fordern muss auch im Ministerium ernst genommen werden.“